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Freie Wähler fordern Merks Rücktritt | Telepolis - 0 views

  • Außerdem, so Westenrieder, habe er in insgesamt 60 Prozessen als Schöffe keinen solchen Ton erlebt, wie in dem Verfahren gegen den Whistleblower. Als Mollath anfing, von dem "Schwarzgeldkomplex" zu erzählen, soll ihn der Vorsitzende Richter Otto Brixner angeblich mehrfach scharf zum Schweigen angehalten haben
  • Beate Merk sieht in der Causa Mollath allerdings weiterhin keinen Handlungsbedarf und keine Verantwortung ihrerseits
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    "In der Affäre Mollath sieht ein renommierter Strafrechtsprofessor bei einer Staatsanwältin einen Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt und ein Schöffe erhebt schwere Vorwürfe gegen den Richter, der den Whistleblower in die Irrenanstalt steckte"
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Biopatent: Europäisches Patentamt schützt Tomaten aus konventioneller Züchtun... - 0 views

  • Der geschützte Effekt beruht auf der konventionellen Kreuzung wilder Tomaten mit bereits gezüchteten Sorten. Dabei schließt Artikel 53 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) eigentlich biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren aus. Trotzdem hatte das EPA laut einer Studie von 2013 schon zwischen 2009 und 2012 Hunderttausende Patente in Bereichen wie Bio oder Software vergeben, die zumindest als zweifelhaft gelten
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    "Der Schweizer Konzern Syngenta hat vom Europäischen Patentamt einen gewerblichen Schutzanspruch auf die Zucht von Tomaten mit erhöhtem Flavonolgehalt gewährt bekommen. Nun wird Kritik laut."
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Gedanken zu einem Privileg | Telepolis - 0 views

  • dass die Unterhaltungsindustrie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche die Politik dazu bewegen will, Grundrechte einzuschränken
  • Der sogenannte Gallo-Bericht, der im Europaparlament mit der Mehrheit der konservativen Abgeordneten angenommen wurde, schlägt vor, diese Verfahren in ganz Europa zu übernehmen. Schließlich sollen, nach Vorstellung der Unterhaltungsindustrie, die Provider zukünftig den Internetverkehr ihrer Nutzer kontrollieren. Das ist so, als würde man die Post dazu verpflichten, alle Briefe zu öffnen, um zu kontrollieren, ob dort eine nicht autorisierte Kopie verschickt wird. Und all dies wird in Hinterzimmern zwischen Lobbyisten und Eurokraten ausgeklüngelt und in Richtlinienentwürfe umgesetzt
  • Beide begehen aber noch einen weiteren kardinalen Fehler, der bis heute fahrlässig oder vorsätzlich wiederholt wird. Sie wenden nämlich die Terminologie und die Rechtsvorstellungen, die sich für Sachgüter entwickelt hatten, per Analogie auf die Kategorie der Ideen, Konzepte, geistigen Schöpfungen etc. (immaterielle Güter) an. Die Sachverhalte sind aber nicht analog
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  • Eine Sache kann nicht zwei Menschen gleichzeitig gehören (In Eigentümergemeinschaften besitzt jeder nur ein Teileigentum). Bei immateriellen Gütern ist dies anders
  • Begriffe wie geistiges Eigentum, geistiger Diebstahl etc. beruhen also auf einer falschen Analogie, sind Übergeneralisierung, und überall, wo sie benutzt werden, liegt der Verdacht der Manipulation durch die Sprache nahe.
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    "Urheberrechtsschutz ist ein Privileg, das die Gesellschaft Autoren (Schriftstellern, Wissenschaftlern, Komponisten u.a.) und Künstlern (Musikern, bildenden Künstlern u.a.) einräumt. Die Begründung dieser Privilegien aus einem Naturrecht an "geistigem Eigentum" ist ideologischer Überbau. Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "geistiger Diebstahl" stellen eine unzulässige Analogie zum Eigentumsbegriff des Sachgüterrechts dar und dienen zur Manipulation durch die Sprache. Die Autorenprivilegien lassen sich aufgrund ihrer Nützlichkeit verteidigen. Dann kann die Gesellschaft aber auch billigerweise eine Gegenleistung von den Autoren erwarten."
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Flexible Politiker | Telepolis - 0 views

  • Zwei Gesetzentwürfe, zu denen das Stanford Law Review unlängst feststellte, dass sie "nicht nur die grundlegenden Prinzipien eines fairen Verfahrens verletzen, indem sie Personen ohne rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Anhörung Eigentum entziehen, sondern auch eine verfassungswidrige Einschränkung der Redefreiheit" sind
  • Der sammelte durch eine Reddit-Kampagne, die Ryans Position zu SOPA zum Inhalt hat, so überraschend schnell und viel Geld, dass der Abgeordnete um seine Wiederwahl im November bangen muss
  • Die Bundesrepublik gehört zusammen mit Saudi-Arabien, Syrien und dem Sudan zu den ganz wenigen Ländern, die die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht umgesetzt haben: Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland deshalb weiterhin legal. Und Abgeordnete wie Siegfried Kauder setzen sich offen dafür ein, dass das so bleibt
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    "Google könnte die derzeit in den USA debattierten Internet-Zensur-Gesetze SOPA und PIPA möglicherweise auf sehr einfache Weise stoppen. Der Konzern müsste dafür lediglich zu jedem Kongressabgeordneten und Senatoren der im November zur Wahl steht, einen willigen Gegenkandidaten finanzieren. Sie glauben das nicht, weil das politische System nicht so korrupt sein kann? Dagegen spricht zum Beispiel der Fall Paul Ryan"
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"Überflüssig wie ein Kropf" | Telepolis - 0 views

  • Europäischen Investoren in den USA und US-Investoren in Europa sollen vor eigenen Schiedsgerichten klagen können, wenn sie sich zum Beispiel durch umweltpolitische Regulierungen in ihrem Eigentum oder ihren Profiterwartungen geschädigt sehen. Das ist überflüssig wie ein Kropf und ein demokratie- und rechtspolitischer Skandal ersten Ranges! Denn es gibt funktionierende Rechtssysteme beiderseits des Atlantik. Transnationale Konzerne sollen trotzdem noch neue Sonderklagerechte in einem eigenen, weitgehend privatisierten System der "Schiedsgerichtsbarkeit" bekommen
  • Diese tagen im Geheimen und ohne Berufungsinstanz oder richterliche Unabhängigkeit. Trotzdem können sie verbindliche Entscheidungen auch über öffentliche politische Maßnahmen treffen. Das ist ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - und eine weitere Machtverschiebung hin zum international mobilen Kapital. Mit Unterzeichnung eines Investitionskapitels in TTIP würden sich die beteiligten Regierungen den Entscheidungen dieser Schiedsgerichte unterwerfen
  • Dieses absurde Verfahren ist der Versuch Vattenfalls, die Kosten des Atomausstiegs zu sozialisieren und zusätzlich noch ursprünglich mal erhoffte Gewinne aus dem Weiterbetrieb der gefährlichen AKWs aus der Steuerkasse ersetzt zu bekommen
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    "Noch werden sie vom NSA-Skandal überschattet, die derzeitigen Verhandlungen über das transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU, dem Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Doch Überwachung und Datenschutz waren kein Thema in der ersten Verhandlungswoche der 150 EU- und US-Unterhändler für das TTIP Anfang Juli in Washington. Dabei geht es um den Abbau von Handelsschranken zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken, die Anhänger des Projektes wie Wirtschaftsverbände, Politiker und Ökonomen verweisen auf die hochgerechneten Gewinne. Danach solle das Wachstum der Wirtschaft im Europa-Raum und den USA jeweils um 1,5 Prozent steigen und Tausende neuer Arbeitsplätze entstehen."
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"Das Parlament soll nicht bestimmen dürfen, was der Wirtschaft erlaubt ist" |... - 0 views

  • Dieses ganze Verfahren stellt ein Rechtssystem dar, das neben unserem nationalen und demokratischen Rechtswesen steht, und dieses parallele Rechtssystem macht die Gefährlichkeit aus
  • Es gibt keine Kontroll- oder Revisionsinstanz, bei der man den Rechtsstreit weitertragen könnte, sondern dieses Urteil ist verbindlich, das wird in Freihandelsabkommen so festgelegt. Die "Unterwerfung", wie es ganz ausdrücklich heißt, der klagenden Parteien unter das Urteil ist definitiv und endgültig
  • Das ist eine weitere Unüblichkeit gegenüber den ordentlichen Gerichten, es sind Anwälte
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  • Dort ist niedergeschrieben, dass es zur Liberalisierung keine Alternative geben kann, dass die wirtschaftliche Entwicklung nur in einer Richtung gehen darf , nämlich zu immer weitergehender Liberalisierung. Alles, was im Wege steht, muss beseitigt werden, und wenn es beseitigt ist, kann es nicht wieder auf den vorherigen Stand zurückgeführt werden
  • Sie besagt, dass keine gesetzlichen Regelungen beschlossen werden dürfen, die den Freihandelsaustausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und allem, was handelbar ist, behindern dürfen, und dass die Gesetze, die diesen freien Austausch noch behindern, nur in ihrer einschränkenden Wirkung gemindert, aber nicht erhöht werden können. Und wenn sie einmal vermindert worden sind, dürfen sie nicht wieder neu erhöht werden
  • Das bedeutet, unsere Parlamente haben gar nicht mehr die Möglichkeit, bestimmte Gemeinwohlgüter stärker schützen als früher, wenn dem ein Freihandelsabkommen mit so einer Standstill-Klausel entgegensteht, weil das nun weitgehend schon liberalisiert ist. Das heißt, unsere Parlamente werden damit entmachtet.
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    "Der Name hört sich harmlos an: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Aber was das von US-Präsident Obama, der Bundesregierung und dem EU-Ministerrat befürwortete Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA beinhaltet, hätte enorm weitreichende Folgen. Das Abkommen ist nicht nur Attac und 21 deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie den Österreichischen Gewerkschaftsbund alarmierend. Fritz Glunk, Herausgeber der Kulturzeitschrift "Die Gazette", schrieb eine vielbeachtete kritische Analyse, die die "Süddeutsche Zeitung" als Gastbeitrag veröffentlichte. Rolf-Henning Hintze befragte Glunk zu dem umstrittenen Vorhaben."
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Politik im Spiegel › Konzerne versus Staaten: Mit Schiedsgerichten gegen die ... - 0 views

  • Sie sind derzeit Gegenstand von Konzernklagen vor privaten, internationalen Schiedsgerichten. Der schwedische Energieriese Vattenfall verklagt Deutschland, der Marlboro-Hersteller Philip Morris Australien sowie Uruguay und ein Öl- und Gaskonzern namens Lone Pine den kanadischen Staat auf Schadensersatz.
  • Rechtsgrundlage dieser Klagen sind internationale Investitionsabkommen
  • Sie ermöglichen ausländischen Investoren, gegen Staaten zu klagen – und zwar gegen jede politische Entscheidung, die ihre Eigentumstitel und die geplanten Gewinne aus ihren Investitionen bedroht, sei es wegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen oder durch die Sozial- und Wirtschaftspolitik. Verhandelt wird vor internationalen Schiedsgerichten, die nationalen Gerichte haben darauf keinen Einfluss. Die Schiedsgerichte setzen sich meistens aus drei von den Streitparteien ernannten Privatpersonen zusammen, die nach den Regeln der im Investitionsabkommen festgeschriebenen Schiedsinstitution handeln
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  • Die Kosten für die Staaten steigen dabei immer mehr: Im letzten Jahr verdonnerte das ICSID Ecuador zu der historisch bislang höchsten Schadensersatzsumme von 1,76 Mrd. US-Dollar. Geklagt – und Recht bekommen – hatte der US-Konzern Occidental, weil das Land die Ölförderverträge mit dem Unternehmen einseitig aufgekündigt hatte. Und auch der Bundesrepublik droht eine Entschädigungsforderung in Milliardenhöhe: Vattenfall verlangt in seinem 2012 eingeleiteten Verfahren 3,5 Mrd. Euro für das Abschalten der Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel. Beide Atomkraftwerke hatte die Bundesregierung wegen Sicherheitsmängeln schon vor dem Atomausstieg vom Netz genommen.
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Mehr Demokratie e.V.: Regulatorische Kooperation bei TTIP: Mehr Macht für die... - 0 views

  • Wie das funktionieren soll, zeigt ein durchgesickertes Dokument der Europäischen Kommission: Es soll ein sogenanntes Frühwarnsystem eingerichtet werden, bei dem die EU und die USA sich schon in einer sehr frühen Phase über eine geplante handelsrelevante Maßnahme gegenseitig informieren müssen. Außerdem soll ein Beschwerdemechanismus ermöglichen, dass sich die USA bzw. die EU zu den geplanten Regulierungsmaßnahmen des Partners äußern und diese kritisieren können. Es müssen des Weiteren Analysen bezüglich der Auswirkungen auf den Handel erstellt werden. Betroffene Interessenvertreter sollen zu geplanten handelsrelevanten Maßnahmen konsultiert werden. Diesen Prozess koordiniert dann ein transatlantischer Regulierungsrat. Außerdem soll dieser neu zu schaffende Regulierungsrat sicherstellen, dass regulatorische Maßnahmen zwischen der EU und den USA dauerhaft angeglichen werden.  Die Macht der Lobby steigt auf Kosten der Bürger Ganz offensichtlich würde durch regulatorische Kooperation der Einfluss multinationaler Konzerne weiter gestärkt werden. Regulatorische Kooperation, wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, sieht explizit vor, dass sogenannte „Stakeholder“, also Interessenvertreter, bei der Planung jeder handelsrelevanten Maßnahme zu Rate gezogen werden müssen. Unternehmen wären also sehr frühzeitig über mögliche Regulierungsvorhaben informiert und könnten diese kommentieren. Dies würde bedeuten, dass Gesetze – beispielsweise im Verbraucher- oder Umweltschutz – noch bevor sie dem Europäischen Parlament als Gesetzestext  vorgelegt werden, erst ein Verfahren durchliefen, in dem Wirtschaftsvertreter zusammen mit Behördenvertretern aus den USA und der EU-Kommission über mögliche (negative) Konsequenzen auf den Handel beraten. Strengere Regulierungsvorhaben würden es dadurch in Zukunft sehr schwer haben, da wirtschaftliche Interessen erfahrungsgemäß eher schwache Regelungen verfolgen.
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    "Das Freihandelsabkommen TTIP enthält neben den von Mehr Demokratie kritisierten Investor-Staat-Klageverfahren (ISDS) eine weitere Maßnahme, die aus demokratiepolitischer Sicht abzulehnen ist: die Regulatorische Kooperation."
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Ergenekon-Prozess in der Türkei: Tiefer Staat, hart bestraft - taz.de - 0 views

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    "Die Urteile gegen mehr als 250 Angeklagte im umstrittenen Ergenekon-Prozess sind gefallen. Viele der vermeintlichen „Verschwörer" müssen lebenslänglich hinter Gitter. "
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Landesverrat: Maas zweifelt an Verfahren gegen "netzpolitik.org" | ZEIT ONLINE - 0 views

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    "Der Justizminister ist auf Distanz zu den Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Journalisten gegangen. Auch das Kanzleramt nennt das Vorgehen problematisch"
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Kontrapunkt: Berliner Rechenschwäche: Nachzählen reicht nicht! - Meinung - Ta... - 0 views

  • Seltsam ist auch, wie die ganze Angelegenheit geregelt ist, nämlich: viel zu lässig. Ob ein Ergebnis anerkannt wird, entscheidet der jeweilige Bezirkswahlausschuss, aber der ist nach dem Parteienproporz zusammengesetzt. Das muss nicht bedeuten, dass da gepfuscht wird. Das kann aber bedeuten, dass da jemand andere, nämlich eigene Interessen verfolgt.
  • Da legt sich Misstrauen über das Verfahren, dies um so mehr, wenn die Nachzählung, wie in Lichtenberg geschehen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet – und damit auch ohne Gewähr.
  • So geht das nicht. Und es fängt schon damit an, dass die fleißigen Wahlhelfer, die einen schönen, freien Sonntag opfern, mit einem Almosen abgespeist werden, gemessen an der Bedeutung ihrer Arbeit, gemessen auch an der Verantwortung, die sie tragen.
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    Heute, fast zwei Wochen nach der Wahl in Berlin, ist es an der Zeit, internationale Wahlbeobachter anzufordern.
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30C3: Überwachungsalgorithmen und die "Radikalität" von Fefes Blog | heise on... - 0 views

  • Selbst wenn die angewendeten Verfahren also deutlich komplexer sind, als die bloße Suche nach dem Wort "Bombe", blieben sie offenbar fehleranfällig
  • Die automatisierte Analyse von Texten ermögliche jedoch eine totale Überwachung. Was daran gefährlich ist, sei bereits im 19. Jahrhundert treffend beschrieben worden
  • Die totale Überwachung von heute sei also ein Mittel, die Menschen zu erziehen. Besonders perfide sei dabei, dass der Einzelne gar nicht wisse, was Verdacht erregt und sich deshalb selbst zensiere
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    Die Vorstellung, die NSA durchsuche E-Mails nach dem Stichwort "Bombe", ist naiv, erklärte der Linguist Joachim Scharloth auf dem 30C3. Was tatsächlich möglich sei, führte er anhand einer Suche nach dem radikalsten deutschen Blog vor.
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Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't - 0 views

  • Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adress-Vergabe einen falschen Anschluss liefern
  • Ein bislang kaum beachteter Beschluss des Landgerichts (LG) Köln aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies längst nicht so selten vorkommt, wie die Massenabmahner behaupten
  • Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können
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  • Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
  • Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner geraten
  • Im Sommer 2008 hat das Landgericht Köln fast parallel gegenteilige Feststellungen getroffen. Das Strafgericht erörterte, dass die Fehlerquote bei der Beweiserhebung in den P2P-Tauschbörsen exorbitant hoch ist und lehnte die Einsicht in Anschlussinhaber-Daten ab. Die Zivilkammer dagegen erklärte erstmals die angeblichen Beweise für ausreichend und gab den Massenabmahnern einen Freifahrtschein zur Entanonymisierung zigtausender Anschlussinhaber
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    Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen Widerlegung der leeren Phrase: Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten
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Freihandelsabkommen CETA: Fracking-Klage führt zu neuem Streit über Freihande... - 0 views

  • Kritiker sehen darin jedoch ein Einfallstor von Großkonzernen, politische Reformen und der Wirtschaft missliebige Gesetzesänderungen zu verhindern. Als warnendes Beispiel nennen kanadische Ceta-Gegner etwa das Verfahren gegen einen Fracking-Bann, den die kanadische Provinz Quebec unter der früheren separatistischen Regierung erlassen hat. Gegen dieses Förderverbot zieht nun ein Unternehmen zu Felde, das bereits in Fracking in Quebec investiert hat. Es beruft sich auf die Investorenschutz-Klauseln im nordamerikanischen Freihandelsabkommen Naft
  • Klageprivilegien für Konzerne außerhalb des Rechtsstaats sind nicht nur nicht erforderlich, um die Handelsbeziehungen mit Kanada zu vertiefen, sondern schädlich und damit abzulehnen
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    "Ein US-Konzern verklagt Kanada wegen eines Fracking-Verbots - auf Basis eines Freihandelsabkommens. Jetzt könnte auch das Abkommen zwischen EU und Kanada scheitern"
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ICSID: Vattenfall gegen Deutschland | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Selvyn Seidel übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten für Firmen, die Regierungen in teuren Gerichtsverfahren auf Schadensersatz verklagen.
  • Hier hat ein merkwürdiges Gericht seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID. Vor diesem Gericht können Unternehmen gegen ausländische Staaten klagen, und zwar dann, wenn sie der Meinung sind, diese Länder hätten auf unfaire Weise den Wert ihrer Investitionen geschmälert, ohne sie dafür zu entschädigen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, ist rund um das Gericht eine ebenso kraftvolle wie profitable Justizmaschinerie entstanden, bedient von Wirtschaftsanwälten international operierender Großkanzleien. Wer sich anschaut, wie diese Maschinerie funktioniert, findet neue Antworten auf die alte Frage, wie viel Macht auf dieser Welt die Staaten haben und wie viel die Konzerne.
  • Einer davon ist ICSID-Case ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany. Streitpunkt: der deutsche Atomausstieg. Nach Fukushima musste der schwedische Energiekonzern die von ihm betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel schließen. Neben dem ICSID gibt es noch einige kleinere Gerichte für Investitionsstreitigkeiten. Für sie alle gilt: Sie sind keine herkömmlichen Gerichte, wie man sie in Europa und Amerika kennt, sondern sogenannte Schiedsgerichte.
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  • Die Richter arbeiten nicht fest am Schiedsgericht, sie sind keine Beamten, nicht einmal Angestellte. Es sind juristische Fachleute aus vielen verschiedenen Ländern. Sie werden von den Streitparteien für das jeweilige Verfahren berufen und kommen zur Verhandlung in einem der Räume des Schiedsgerichtes zusammen. Es gibt dort keine Zuschauerbänke, denn die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das ist der zweite Unterschied. Vattenfall hat die Bundesrepublik, also sozusagen alle Deutschen, vor dem ICSID auf Schadensersatz in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro verklagt. Das entspricht knapp der Hälfte der jährlichen deutschen Entwicklungshilfe.
  • Der Beschluss, der erst in zwei Jahren zu erwarten ist, wird wohl unabänderlich sein. Denn gegen ein Urteil des ICSID kann man keine Rechtsmittel vor einer höheren Instanz einlegen, keine Berufung, keine Revision. Das ist der dritte Unterschied. Grundlage dieser Gerichtsverfahren sind sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen den verschiedensten Staaten der Welt. Es gibt rund 3.000 solcher Abkommen, sie umspannen die Erde wie ein unsichtbares Netz aus Paragrafen.
  • Vor dem Schiedsgericht ist ein Staat der Beklagte, nicht der Kläger. Er kann nur Geld verlieren, nicht gewinnen. Jeder Kanzler, jeder Premierminister, jeder Präsident muss sich dem Urteil des ICSID beugen. So steht es in den Verträgen.
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    "Es tagt in Washington hinter verschlossenen Türen: Ein geheimnisvolles Gremium aus drei Richtern kann eine Regierung zu Strafen in Milliardenhöhe verurteilen, wenn ein Konzern seine Geschäfte bedroht sieht. Eine Paralleljustiz ist entstanden, die bald noch mächtiger werden könnte"
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