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ICSID: Vattenfall gegen Deutschland | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Selvyn Seidel übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten für Firmen, die Regierungen in teuren Gerichtsverfahren auf Schadensersatz verklagen.
  • Hier hat ein merkwürdiges Gericht seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID. Vor diesem Gericht können Unternehmen gegen ausländische Staaten klagen, und zwar dann, wenn sie der Meinung sind, diese Länder hätten auf unfaire Weise den Wert ihrer Investitionen geschmälert, ohne sie dafür zu entschädigen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, ist rund um das Gericht eine ebenso kraftvolle wie profitable Justizmaschinerie entstanden, bedient von Wirtschaftsanwälten international operierender Großkanzleien. Wer sich anschaut, wie diese Maschinerie funktioniert, findet neue Antworten auf die alte Frage, wie viel Macht auf dieser Welt die Staaten haben und wie viel die Konzerne.
  • Einer davon ist ICSID-Case ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany. Streitpunkt: der deutsche Atomausstieg. Nach Fukushima musste der schwedische Energiekonzern die von ihm betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel schließen. Neben dem ICSID gibt es noch einige kleinere Gerichte für Investitionsstreitigkeiten. Für sie alle gilt: Sie sind keine herkömmlichen Gerichte, wie man sie in Europa und Amerika kennt, sondern sogenannte Schiedsgerichte.
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  • Die Richter arbeiten nicht fest am Schiedsgericht, sie sind keine Beamten, nicht einmal Angestellte. Es sind juristische Fachleute aus vielen verschiedenen Ländern. Sie werden von den Streitparteien für das jeweilige Verfahren berufen und kommen zur Verhandlung in einem der Räume des Schiedsgerichtes zusammen. Es gibt dort keine Zuschauerbänke, denn die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das ist der zweite Unterschied. Vattenfall hat die Bundesrepublik, also sozusagen alle Deutschen, vor dem ICSID auf Schadensersatz in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro verklagt. Das entspricht knapp der Hälfte der jährlichen deutschen Entwicklungshilfe.
  • Der Beschluss, der erst in zwei Jahren zu erwarten ist, wird wohl unabänderlich sein. Denn gegen ein Urteil des ICSID kann man keine Rechtsmittel vor einer höheren Instanz einlegen, keine Berufung, keine Revision. Das ist der dritte Unterschied. Grundlage dieser Gerichtsverfahren sind sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen den verschiedensten Staaten der Welt. Es gibt rund 3.000 solcher Abkommen, sie umspannen die Erde wie ein unsichtbares Netz aus Paragrafen.
  • Vor dem Schiedsgericht ist ein Staat der Beklagte, nicht der Kläger. Er kann nur Geld verlieren, nicht gewinnen. Jeder Kanzler, jeder Premierminister, jeder Präsident muss sich dem Urteil des ICSID beugen. So steht es in den Verträgen.
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    "Es tagt in Washington hinter verschlossenen Türen: Ein geheimnisvolles Gremium aus drei Richtern kann eine Regierung zu Strafen in Milliardenhöhe verurteilen, wenn ein Konzern seine Geschäfte bedroht sieht. Eine Paralleljustiz ist entstanden, die bald noch mächtiger werden könnte"
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Vattenfall: 15 Juristen gegen die Demokratie | Wirtschaft - Frankfurter Runds... - 0 views

  • Das Verfahren ist völlig intransparent – und wird es wohl auch bleiben. Presseanfragen werden ohnehin abgeschmettert, aber auch Parlamentarier bekommen keine verwertbaren Antworten. „Die Schiedsverfahren nach der ICSID-Konvention sind vertraulich“, teilte das Wirtschaftsministerium mit
  • Wie kann es sein, dass Deutschland wegen einer umweltpolitischen Entscheidung in ein dubioses internationales Verfahren gezwungen wird? Der Grund dafür ist ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen
  • Vattenfall klagte bereits 2009 wegen eines Kohlekraftwerks, die Umweltschutzvorschriften wurden daraufhin verwässert
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  • Doch die Dunkelziffer ist höher. Während beim ICSID wenigstens noch grob über die Fälle unterrichtet wird, finden viele Verfahren ohne Wissen der Öffentlichkeit statt, weil andere Schiedsorte vereinbart wurden, über die wiederum Stillschweigen herrscht.
  • Was zum Beispiel, wenn die umstrittene Erdgasförderung mittels Chemie-Einsatz („Fracking“) nicht nur eingeschränkt, sondern endgültig verboten wird? Dann könnten ausländische Firmen hohen Schadenersatz verlangen.
  • Die Prozesse wirken oft wie eine Karikatur eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Ein Gericht gibt es nicht, sondern lediglich Schiedssprecher. Die Kanzleien und auch die Juristen wechseln munter die Rollen. Mal verteidigen sie einen Staat gegen eine Klage, mal vertreten sie das Unternehmen, mal sind sie der neutrale Schiedsrichter. Ein Beispiel: Albert Jan van den Berg, ein niederländischer Top-Anwalt, ist von Vattenfall und der deutschen Regierung zum „neutralen“ Schiedsrichter in dem dreiköpfigen Entscheidungsgremium ernannt worden, das am Ende ein Urteil fällen wird. In einem anderen ICSID-Fall vertritt Van den Berg eine australische Bergwerksgesellschaft, die gegen Indonesien klagt. Der enge Zirkel international vernetzter Juristen bestückt auch die Fachliteratur, entscheidet Präzedenzfälle und schafft sich so seinen eigenen Rechtsrahmen
  • Der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) zufolge hat ein kleiner Zirkel von 15 Schiedsrichtern über 55 Prozent der Dispute entschieden, bei den Klagen mit einer Schadenssumme von über vier Milliarden Euro sogar über drei Viertel.
  • Die Schiedsgerichtsbarkeit müsse stärker reguliert werden. Nicht nur Dauer und Kosten seien problematisch, sondern auch „Konflikte zwischen wirtschaftlichen Interessen von Schiedsrichtern und ihrer Pflicht, Recht zu sprechen“.
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    "Vattenfall klagt gegen den deutschen Atomausstieg. Das zeigt deutlich, wie internationale Schiedsverfahren die politische Souveränität unterwander"
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Politik im Spiegel › Konzerne versus Staaten: Mit Schiedsgerichten gegen die ... - 0 views

  • Sie sind derzeit Gegenstand von Konzernklagen vor privaten, internationalen Schiedsgerichten. Der schwedische Energieriese Vattenfall verklagt Deutschland, der Marlboro-Hersteller Philip Morris Australien sowie Uruguay und ein Öl- und Gaskonzern namens Lone Pine den kanadischen Staat auf Schadensersatz.
  • Rechtsgrundlage dieser Klagen sind internationale Investitionsabkommen
  • Sie ermöglichen ausländischen Investoren, gegen Staaten zu klagen – und zwar gegen jede politische Entscheidung, die ihre Eigentumstitel und die geplanten Gewinne aus ihren Investitionen bedroht, sei es wegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen oder durch die Sozial- und Wirtschaftspolitik. Verhandelt wird vor internationalen Schiedsgerichten, die nationalen Gerichte haben darauf keinen Einfluss. Die Schiedsgerichte setzen sich meistens aus drei von den Streitparteien ernannten Privatpersonen zusammen, die nach den Regeln der im Investitionsabkommen festgeschriebenen Schiedsinstitution handeln
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  • Die Kosten für die Staaten steigen dabei immer mehr: Im letzten Jahr verdonnerte das ICSID Ecuador zu der historisch bislang höchsten Schadensersatzsumme von 1,76 Mrd. US-Dollar. Geklagt – und Recht bekommen – hatte der US-Konzern Occidental, weil das Land die Ölförderverträge mit dem Unternehmen einseitig aufgekündigt hatte. Und auch der Bundesrepublik droht eine Entschädigungsforderung in Milliardenhöhe: Vattenfall verlangt in seinem 2012 eingeleiteten Verfahren 3,5 Mrd. Euro für das Abschalten der Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel. Beide Atomkraftwerke hatte die Bundesregierung wegen Sicherheitsmängeln schon vor dem Atomausstieg vom Netz genommen.
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Kraftwerk Moorburg: Vattenfalls Weltbank-Strategie | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Dagegen klagt nun der schwedische Energieversorger vor dem ICSID und führt zwei Punkte an: Die Genehmigung hätten sich wegen der schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen "politisch motiviert" um neun Monate verzögert. Zudem seien die Auflagen für die Kühlwasserentnahme ungerechtfertigt hoch. De facto könne Vattenfall das Kraftwerk nicht wie geplant betreiben und voraussichtlich weniger Strom produzieren – man müsse mit Einnahmeverlusten aus dem Stromverkauf rechnen.
  • Die Möglichkeit, Revision einzulegen, sieht das Schiedsverfahren nicht vor.
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    "Der Energiekonzern verklagt Deutschland vor einem Washingtoner Schiedsgericht auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz. Umweltverbände fürchten einen Präzedenzfall "
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Nord-Süd-Achse: Starker Tobak! | ZEIT ONLINE - 0 views

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    "Ein Schweizer Konzern verklagt Uruguay"
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Internationale Schiedsgerichte: Ungleiche Gegner | ZEIT ONLINE - 0 views

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    "Schiedsgerichte hebeln das Recht aus. Europäische Steuerzahler kann das noch viele Millionen kosten. "
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