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Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't - 0 views

  • Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adress-Vergabe einen falschen Anschluss liefern
  • Ein bislang kaum beachteter Beschluss des Landgerichts (LG) Köln aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies längst nicht so selten vorkommt, wie die Massenabmahner behaupten
  • Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können
  • ...3 more annotations...
  • Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
  • Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner geraten
  • Im Sommer 2008 hat das Landgericht Köln fast parallel gegenteilige Feststellungen getroffen. Das Strafgericht erörterte, dass die Fehlerquote bei der Beweiserhebung in den P2P-Tauschbörsen exorbitant hoch ist und lehnte die Einsicht in Anschlussinhaber-Daten ab. Die Zivilkammer dagegen erklärte erstmals die angeblichen Beweise für ausreichend und gab den Massenabmahnern einen Freifahrtschein zur Entanonymisierung zigtausender Anschlussinhaber
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    Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen Widerlegung der leeren Phrase: Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten
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Störerhaftung: Rentnerin ohne Computer muss doch nicht für Filesharing zahlen... - 0 views

  • Die erste Instanz hatte die Forderung der Epix Media AG noch bestätigt, doch jetzt stoppte ein Berufungsgericht diesen Irrsinn
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    "Ilona A. hat keinen Rechner und kein WLAN. Trotzdem sollte sie 651 Euro zahlen, weil sie einen Film getauscht haben soll. Erst in der Berufung wurde sie freigesprochen" Wer nichts zu verbergen hat hat nicht zu befürchten
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"Wir dürfen nicht mit Neid auf die blicken, denen es schon gut geht" | Telepolis - 0 views

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    "Erwartungsgemäß hat der Schweizer Nationalrat die von den Jusos, Grünen und Gewerkschaften eingebrachte Initiative "1:12-Initiative - für gerechte Löhne" abgelehnt. Zuvor hatte schon der Bundesrat empfohlen, die Initiative abzulehnen, die Einkommensungerechtigkeit sei nicht so schlimm und werde durch geeignetere Maßnahmen wie Steuern gemildert. Zudem drohe eine Schädigung für den Standort Schweiz"
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heise online | Bayerische Internetpolizisten sollen Kriminalität im Netz bekä... - 0 views

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    Weil das Internet kein "rechtsfreier Raum" sein soll, stellt Bayern "Internetpolizisten" zur Bekämpfung von Cyberkriminalität ein. "Beschämend" findet der bayerische Innenminister darüber hinaus, dass es noch keine Vorratsdatenspeicherung gibt.
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Scheindemokratie voller leerer Hülsen | Telepolis - 0 views

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    "Die entwickelte repräsentative Demokratie ist nichts als "eine Scheindemokratie im Gehäuse einer vollwertigen Demokratie." Ihre Institutionen sind leere Hülsen ohne Inhalt und ohne Substanz. Die Parlamente haben nichts zu entscheiden, was nicht an anderer Stelle und vor ihnen längst entschieden wurde. Die Wahlkämpfe sind zu bombastischen Schaukämpfen verbaler Schaumschlägerei verkommen. Selbst Parteitage - einst zentrale Orte der politischen Willensbildung und Foren der Auseinandersetzung um gesellschaftliche Zukunftsfragen - sind zu nichtssagenden Veranstaltungen geworden, die unter dem Aspekt ihrer medialen Wirksamkeit durchkomponiert werden und auf denen die Parteifunktionäre vor allem für das Fernsehen paradieren"
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Merkel auf der Pressekonferenz: „Meine Minister haben mein volles, vollstes V... - 0 views

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    "Auf der letzten Pressekonferenz vor der Sommerpause ist die Späh-Affäre das Thema Nummer eins. Angela Merkel steht voll hinter ihrem Innenminister. Doch in Sachen „Prism" kann die Bundeskanzlerin keine Analyse anbieten. "
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Merkel hat noch keine konkreten Antworten auf PRISM | heise online - 0 views

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    "Ich kann doch nur zur Kenntnis nehmen, dass unsere amerikanischen Partner Zeit für die Prüfung brauchen", sagte die Bundeskanzlerin. Die USA sollten aber auch deutsche Gesetze beachten.
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BMI - Nachrichten -Bundesinnenminister informiert Bundestagsabgeordnete nach USA-Reise - 0 views

  • Einer meiner Vorgänger hat einmal gesagt 'Sicherheit ist ein Supergrundrecht'
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Spurensuche nach dem "Supergrundrecht" | heise online - 0 views

  • "Der Mensch wird zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss - während Otto Schily die vermeintliche Sicherheit zum Supergrundrecht erklärt, das die wirklichen Grundrechte der Bürger – als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates - in den Schatten stellt."
  • "Der Ausnahmezustand wird in dieser Sicherheitskonzeption zum Normalzustand, die staatliche Sicherheit zum Supergrundrecht und die BürgerInnen mutieren zu potentiellen Sicherheitsrisiken"
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    Wer hat's erfunden? Friedrich? Oder doch Schily, wie uns nicht nur die Justizministerin glauben machen will? Dabei stellt sich heraus, dass die Debatte ums Supergrundrecht viel älter ist als PRISM.
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law blog» Archiv » Wer nichts zu verbergen hat… - 0 views

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    Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten
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"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" | Telepolis - 0 views

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    "Im so genannten "Kampf gegen den Terror" sind die Bürgerrechte zunehmend unter Druck geraten. Kritiker dieser Entwicklung werden allerorten mit der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" beschieden. Diese Standardformel "...ist das Killer-Argument schlechthin, dem offenbar viel abzugewinnen ist". Sie gibt sich den Anschein, selbstredend zu sein. Diejenigen, die sie verwenden, erwarten, dass dieser Satz bereits alle Fragen beantworten könne. Seine Evidenz mache weitere Erklärungen und Debatten obsolet. Doch wie schlagkräftig ist dieses "Argument" wirklich und worauf beruht seine vermeintliche Überzeugungskraft?"
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Rechtsstaat nach 9/11 - Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürc... - 0 views

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    "Im Präventionsstaat verschwimmen die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Im klassischen Rechtsstaat hat das Recht hier sehr genau unterschieden: Es hat Beweise, also konkrete Fakten gefordert, um jemanden verdächtigen und in seine Grundrechte eingreifen zu können. Nun aber gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne muss es sich daher gefallen lassen, dass er - ohne einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben - "zur Sicherheit" überwacht wird."
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Britischer Premierminister: "Das Internet darf nicht ungeregelt sein" | heise online - 0 views

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    "Extremistische Inhalte müssten von Regierungen, aber auch von Privatunternehmen aus dem Internet verbannt werden, sagte David Cameron vor dem Hintergrund islamischen Terrorismus'."
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