BGH: Eltern müssen Kinder im Internet nicht dauerhaft überwachen | heise online - 0 views
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Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind bereits dadurch, dass sie das minderjährige Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch die Sprösslinge zu überwachen, deren Computer zu überprüfen oder den Zugang zum Internet auch teilweise zu versperren, besteht grundsätzlich nicht
Störerhaftung: Rentnerin ohne Computer muss doch nicht für Filesharing zahlen... - 0 views
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Die erste Instanz hatte die Forderung der Epix Media AG noch bestätigt, doch jetzt stoppte ein Berufungsgericht diesen Irrsinn
Störerhaftung: Hier hat unser Parlament die Chance, unser Land nahezu ohne Au... - 0 views
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Ja, natürlich – meine Privatsphäre, so wie jeder Mensch, der nicht zum Exhibitionismus neigt
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Die massenweise Speicherung sensibler Daten lässt sich mit meinem Verständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht vereinbaren
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alle Kriminalstatistiken sprechen eher dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung wirkungslos ist