"Ilona A. hat keinen Rechner und kein WLAN. Trotzdem sollte sie 651 Euro zahlen, weil sie einen Film getauscht haben soll. Erst in der Berufung wurde sie freigesprochen"
Wer nichts zu verbergen hat hat nicht zu befürchten
"Die große Koalition hat sich überraschend dazu entschlossen, die Störerhaftung abzuschaffen. Das Gesetzesvorhaben hat aber eine entscheidende Lücke, weshalb die Gefahr für WLAN-Hotspot-Betreiber noch lange nicht gebannt ist."
"Vollmundig hatten Netzpolitiker der Großen Koalition das Ende der Störerhaftung verkündet. Doch ein Blick in den geplanten Gesetzestext zeigt: Von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs kann keine Rede sein, erklärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich."
"Mit einer Änderung des Telemediengesetzes wollen CDU/CSU und SPD festschreiben, dass die Haftungsprivilegien für Provider auch für WLAN-Anbieter gelten. Das Manko möglicher gerichtlicher Unterlassungsansprüche bleibt."
"Am Mittwoch tritt das "Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes" in Kraft, das WLAN-Anbieter vor der Haftung für Rechtsverstöße von Nutzern schützen soll. Ob das funktioniert, bleibt abzuwarten."
"Mit Änderungen am TMG will die Koalition das leidige Thema Störerhaftung zu den Akten legen. Reicht nicht, meckert die Opposition. Alle gucken jetzt nach Luxemburg, wo der EuGH noch überlegt."
"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt.
Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt".
Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind.
Wer Wind sät...
Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
"Wirklich offene WLAN-Infrastrukturen sind nur möglich, wenn sich die unklare Rechtslage ändert. Ulf Buermeyer von der Digitalen Gesellschaft forderte seine Zuhörer auf, sich aktiv für freie Netze einzusetzen. "