In der Vergangenheit ist der Begriff 'Raubkopie' in die Kritik geraten, da er nach Meinung vieler Kritiker Assoziationen mit einem weitaus
schwerwiegenderen Straftatbestand weckt: dem Raub. Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort „Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung
weggenommen wird. Auch allgemeinsprachlich wird das Wort „Raub" normalerweise nur für den Diebstahl physischer Güter und nur im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder -androhung verwendet.
Dies trifft im gegenständlichen Fall aber in doppelter Hinsicht nicht zu, da das Original weiterhin beim Urheber bleibt und auch keine Gewalt oder körperliche Bedrohung stattfindet