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DSL und LTE: Rösler will versprochene Netzgeschwindigkeit einfordern - SPIEGE... - 0 views

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    "Was die Provider ihren Kunden an Internetgeschwindigkeit versprechen, hat mit der Realität oft nichts zu tun. Wirtschaftsminister Rösler will die Unternehmen nach SPIEGEL-Informationen endlich in die Pflicht nehmen"
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Urteil: Massenabmahnungen wegen unzureichendem Facebook-Impressum sind zuläss... - 0 views

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    Nach Ansicht des Landgerichts Regensburg können gewerbliche Betreiber von Facebook-Pages zurecht von Mitbewerbern abgemahnt werden, wenn sie gegen die Pflicht zur "leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren" Anbieterkennzeichnung verstoßen
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Justiz soll verschlüsselte Terror-Kommunikation auswerten können | heise online - 0 views

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    "Verschlüsselte Kommunikation über Handy-Apps erschwert die Arbeit von Anti-Terror-Ermittlern. Deutschland und Frankreich wollen die Anbieter nun stärker in die Pflicht nehmen - doch zentrale Fragen bleiben offen"
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heise online - EuGH-Urteil zu Copyright-Filtern wird verschieden interpretiert - 0 views

  • Die Rechtsdurchsetzung, die staatlichen Behörden obliegt, auf die Internetanbieter abzuwälzen, verstoße gegen EU-Richtlinien
  • "richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt"
  • werde geurteilt, dass die von der Unterhaltungsindustrie verlangten "Zensurmaßnahmen" unverhältnismäßig seien. Auch die Politik müsse nun aufwachen und an einer echten Copyright-Reform arbeiten
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    Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor, der für das Wirtschaftsministerium eine Studie u.a. zu "Three Strikes" erstellen soll, sieht jedoch die Provider in der Pflicht
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heise online - GVU: "Nach Kino.to ist vor Kino.to" - 0 views

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    Nach dem Erfolg gegen das illegale Streamingportal wollen die Rechteinhaber neben Zugangsanbietern und Internetnutzern auch die Werbewirtschaft in die Pflicht nehmen
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Gegen das Leistungsschutzrecht: Europäische Verleger schreiben Brandbrief an ... - 0 views

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    "Verlegerverbände aus Spanien, Italien und Frankreich sehen die EU-Kommission in der Pflicht, sich gegen Entwicklungen wie das neue spanische Leistungsschutzrecht zu stemmen. Die Informationsfreiheit sei in Gefahr."
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Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't - 0 views

  • Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adress-Vergabe einen falschen Anschluss liefern
  • Ein bislang kaum beachteter Beschluss des Landgerichts (LG) Köln aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies längst nicht so selten vorkommt, wie die Massenabmahner behaupten
  • Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können
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  • Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
  • Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner geraten
  • Im Sommer 2008 hat das Landgericht Köln fast parallel gegenteilige Feststellungen getroffen. Das Strafgericht erörterte, dass die Fehlerquote bei der Beweiserhebung in den P2P-Tauschbörsen exorbitant hoch ist und lehnte die Einsicht in Anschlussinhaber-Daten ab. Die Zivilkammer dagegen erklärte erstmals die angeblichen Beweise für ausreichend und gab den Massenabmahnern einen Freifahrtschein zur Entanonymisierung zigtausender Anschlussinhaber
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    Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen Widerlegung der leeren Phrase: Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten
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Druckversion - Unerwünschte Telefonwerbung: Fast 29.000 Beschwerden im ersten... - 0 views

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    Werbeanrufe sind in vielen Fällen nicht erlaubt. Trotzdem klingelt bei Tausenden Bundesbürgern das Telefon. Die Grünen sehen die Bundesregierung in der Pflicht.
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Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und Provider massi... - 0 views

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    "Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen ersten Internetanbieter von der Pflicht zum Protokollieren von Nutzerspuren befreit hat, häufen sich die Appelle, die Speicherfristen generell auszusetzen."
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Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus | heise online - 0 views

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    "Die Bundesnetzagentur hat nach einem wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Bis zum Urteil im Hauptverfahren würde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Erste Provider reagieren."
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Weg über die Fünf-Prozent-Hürde? | Telepolis - 0 views

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    "Der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Heinrich Heidel fordert eine Wahlpflicht"
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Anmerkung: Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und das deutsche Re... - 0 views

  • Vor allem das “ohne Anhörung” wird viele stören – ist aber hier auch üblich. Die ZPO sieht zwar eigentlich den Regelfall der Anhörung vor, in der Praxis kommt das aber nur sehr, sehr selten vor.
  • also fertig? Mitnichten. In einer Fußnote (genau hinsehen!) wird nämlich klar gestellt, dass darüber hinaus auch weitere Schritte anzudenken sind, ausdrücklich ist die “Beschränkung der Providerhaftung” und “Rechtsmittel gegen Internetprovider” angesprochen. Hier liegt der Knackpunkt: Neben dem ganzen BlaBla wird hier durch eine Fußnote klargestellt, dass die Rechtsdurchsetzung auch möglich sein soll in dem man die Provider in die Pflicht nimmt. Zugleich aber stellt man klar, dass dies nur ein “Beispiel” ist und eine noch weiter gehende Maßnahme durchaus angedacht werden kann.
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Bundesverfassungsgericht: Der Preis der Demokratie - Inland - FAZ - 0 views

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    "19.06.2012 · Karlsruhe hat abermals das Parlament gestärkt: Je komplexer und bedeutender ein Vorgang, desto besser muss die Regierung den Bundestag informieren. "
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Nippon kontra Datenkraken | Technology Review - 0 views

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    "China und Japan verfügen beide über Kartenpersonalausweise mit eingebautem Chip. Der Unterschied: In China wird er benutzt, in Japan nicht."
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Vattenfall: 15 Juristen gegen die Demokratie | Wirtschaft - Frankfurter Runds... - 0 views

  • Das Verfahren ist völlig intransparent – und wird es wohl auch bleiben. Presseanfragen werden ohnehin abgeschmettert, aber auch Parlamentarier bekommen keine verwertbaren Antworten. „Die Schiedsverfahren nach der ICSID-Konvention sind vertraulich“, teilte das Wirtschaftsministerium mit
  • Wie kann es sein, dass Deutschland wegen einer umweltpolitischen Entscheidung in ein dubioses internationales Verfahren gezwungen wird? Der Grund dafür ist ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen
  • Vattenfall klagte bereits 2009 wegen eines Kohlekraftwerks, die Umweltschutzvorschriften wurden daraufhin verwässert
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  • Doch die Dunkelziffer ist höher. Während beim ICSID wenigstens noch grob über die Fälle unterrichtet wird, finden viele Verfahren ohne Wissen der Öffentlichkeit statt, weil andere Schiedsorte vereinbart wurden, über die wiederum Stillschweigen herrscht.
  • Was zum Beispiel, wenn die umstrittene Erdgasförderung mittels Chemie-Einsatz („Fracking“) nicht nur eingeschränkt, sondern endgültig verboten wird? Dann könnten ausländische Firmen hohen Schadenersatz verlangen.
  • Die Prozesse wirken oft wie eine Karikatur eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Ein Gericht gibt es nicht, sondern lediglich Schiedssprecher. Die Kanzleien und auch die Juristen wechseln munter die Rollen. Mal verteidigen sie einen Staat gegen eine Klage, mal vertreten sie das Unternehmen, mal sind sie der neutrale Schiedsrichter. Ein Beispiel: Albert Jan van den Berg, ein niederländischer Top-Anwalt, ist von Vattenfall und der deutschen Regierung zum „neutralen“ Schiedsrichter in dem dreiköpfigen Entscheidungsgremium ernannt worden, das am Ende ein Urteil fällen wird. In einem anderen ICSID-Fall vertritt Van den Berg eine australische Bergwerksgesellschaft, die gegen Indonesien klagt. Der enge Zirkel international vernetzter Juristen bestückt auch die Fachliteratur, entscheidet Präzedenzfälle und schafft sich so seinen eigenen Rechtsrahmen
  • Der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) zufolge hat ein kleiner Zirkel von 15 Schiedsrichtern über 55 Prozent der Dispute entschieden, bei den Klagen mit einer Schadenssumme von über vier Milliarden Euro sogar über drei Viertel.
  • Die Schiedsgerichtsbarkeit müsse stärker reguliert werden. Nicht nur Dauer und Kosten seien problematisch, sondern auch „Konflikte zwischen wirtschaftlichen Interessen von Schiedsrichtern und ihrer Pflicht, Recht zu sprechen“.
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    "Vattenfall klagt gegen den deutschen Atomausstieg. Das zeigt deutlich, wie internationale Schiedsverfahren die politische Souveränität unterwander"
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TTIP und regionale Lebensmittel: Dammbruch in der Regierung - taz.de - 0 views

  • Seine Äußerungen in puncto Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln zeigen: Die sogenannten Standards bei einem wichtigen Thema wie Transparenz und Herkunftskennzeichung bleiben nicht aufrechterhalten“
  • Bei TTIP werde darüber verhandelt, die Regeln anzugleichen, „und da muss natürlich jede Seite nachgeben. Schmidt ist hier extrem offen.
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    "Niedrigere Standards durch Freihandelsabkommen: Bundesminister Schmidt hält Kennzeichnungspflicht für verzichtbar."
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