Diese Bestimmung hat es in sich, weil sie die europäischen Datenschutzbehörden entmachtet. Selbst wenn es in einem konkreten Fall nach EU-Recht oder nationalem Recht illegal ist, US-Behörden mit Daten zu versorgen, kann die Behörde nicht einschreiten, denn damit liefe sie Gefahr, dass alle ihre Bürger das Klagerecht in den USA verlieren.Tatsächlich besteht diese Gefahr aber immer: Die Festlegung der US-Minister, ob Bürger bestimmter Länder oder Wirtschaftsverbände klagen dürfen, kann ausdrücklich nicht überprüft werden – weder durch US-Gerichte noch durch das US-Parlament selbst