GEMA vs. YouTube: Unterlassungsklage kann nicht zugestellt werden | Musikmarkt - 0 views
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Logos _ on 02 Feb 13"Die Unterlassungsklage der GEMA gegen YouTube kann beim Landgericht München nicht zugestellt werden. Die GEMA muss nun den internationalen Rechtsweg gehen und die Klage in den USA zustellen. Die GEMA reichte Klage gegen YouTube ein, weil das Videoportal in den Augen der Verwertungsgesellschaft mit seinen Hinweisen, die GEMA sei Schuld an den auf YouTube gesperrten Videos, nichts als Stimmungsmache betreibe"