BGH: Eltern müssen Kinder im Internet nicht dauerhaft überwachen | heise online - 0 views
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Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind bereits dadurch, dass sie das minderjährige Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch die Sprösslinge zu überwachen, deren Computer zu überprüfen oder den Zugang zum Internet auch teilweise zu versperren, besteht grundsätzlich nicht