Gericht: Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit - Golem.de - 0 views
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Die Anonymität im Internet ist nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm durch das Grundgesetz geschützt. Ein Arzt, der sich durch einen anonymen Beitrag auf einer Bewertungsplattform diskreditiert fühlte, erhält deshalb keine Auskunft über die Identität des Autors. ANZEIGE Die Möglichkeit, im Internet öffentlich und anonym seine Meinung zu äußern, genießt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm den Schutz des Grundgesetzes. Wer sich durch anonyme Meinungsäußerungen in einem Forum in schlechtes Licht gerückt sieht, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Kritikers. Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 8. August 2011 (Az. I-3 U 196/10) festgestellt, wie jetzt bekannt wurde. Das OLG schloss sich damit dem Urteil des Landgerichts Münster an, das eine Klage zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs abgewiesen hatte.
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