Urheberrecht: C3S statt Gema - Golem.de - 0 views
SPD will dreimonatige Vorratsdatenspeicherung | Telepolis - 0 views
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"Gestern beschloss die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Berlin-Kreuzberg, sich für eine dreimonatige anlasslose Speicherung aller elektronischen Kommunikationsverbindungen aller Bundesbürger einzusetzen. Der Beschluss war nicht unumstritten: Im Vorfeld hatten sich die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen und die SPD-Jugendorganisation auf einen Änderungsantrag geeinigt, der den von der Antragskommission als Kompromiss zwischen Gegnern und Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung verkauften Initiativantrag zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entgegengesetzt wurde"
DEHOGA Bundesverband: GEMA verliert Augenmaß - 0 views
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"(Berlin, 2. April 2012) Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt. „Die GEMA will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen, die zu existenzbedrohenden Erhöhungen der GEMA-Gebühren für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen führt", erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), der gleichzeitig auch Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ist. „Offensichtlich will die GEMA ihre Einnahmen auf Kosten der Musikveranstalter erheblich steigern.""
GEMA gegen Club Commission: Verhärtete Fronten etwas aufgeweicht | Musikmarkt - 0 views
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das gesamte Tarifwerk abzulehnen und warf der GEMA Intransparenz und Rücksichtslosigkeit gegenüber den kleineren Clubbetreibern vor
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"Berlin - Zumindest will man miteinander reden: Die GEMA und die Club Commission Berlin sind sich einig, so schnell wie möglich einen Kompromiss finden zu wollen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger kam gestern bei der zweiten Diskussionsrunde des Digitalen Forum im Rahmen der Berlin Music Week heraus. Organisiert wurde das Digitale Forum von Budde Music, Bavaria Sonor und den Berliner Meisel Musikverlagen. Die Moderation übernahm Prof. Dr. Rolf Budde"
Bestandsdaten außer Kontrolle | G! gutjahrs blog - 0 views
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Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil
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In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt
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Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen
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"Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt"
Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views
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" Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse