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Bestandsdaten außer Kontrolle | G! gutjahrs blog - 0 views

  • Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil
  • In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt
  • Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen
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  • Im Bereich der Email-Überwachung ist eine Aktualisierung und Klarstellung notwendig, da herrscht Chaos. Es gibt die irrsten Rechtsauffassungen und egal, welchen Antrag ich stelle, der Richter gibt dem in diesen Fällen statt.
  • Die TKÜ kommt de facto von der Polizei, die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer
  • Auf der Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates
  • Die Max-Planck-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 24 Prozent der Richter-Beschlüsse durch Fakten untermauert seien. Die Studie der Universität Bielefeld geht noch weiter. Die meisten Abhörmaßnahmen beruhten auf Anordnungen, die vermuten lassen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht “eigenständig” treffen, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. Anders ausgedrückt: Die Behörden verstoßen seit Jahren beim Anzapfen von Handys und Computern massiv gegen geltendes Recht
  • Mit dem jüngsten Beschluss zum Telekommunikationsgesetz (eingefügt) und zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (vgl. Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet
  • Das Ausmaß, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in unserem Rechtsstaat schon heute auseinander klaffen, ist unfassbar. Die Überwachungsmaßnahmen scheinen sich verselbständigt zu haben, sind sprichwörtlich außer Kontrolle geraten. Die Begründung für immer massivere Eingriffe in unsere Grundrechte – Terrorabwehr, Schwerstkriminalität – eine Farce
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    "Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt"
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Viele, viele Millionen Bestandsdaten | Telepolis - 0 views

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    "Ministerpräsidentin Dreyer kannte Bestandsdatenauskunft nicht"
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Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft | heise online - 0 views

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    Die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung ist laut den Hauptbeschwerdeführern Katharina Nocun und Patrick Breyer in sechs Punkten verfassungswidrig. Sie rufen dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde kostenlos anzuschließen.
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Bundesrat: Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll leichter werden | heise online - 0 views

  • Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sprich t von "maßlosen Forderungen" der Innen- und Rechtspolitiker der Länder, die einem "willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten Tür und Tor öffnen
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    Innen- und Rechtspolitiker der Länderkammer plädieren dafür, dass Anbieter im Rahmen der geplanten Neuregelung der Bestandsdatenauskunft Passwörter zurücksetzen und Namen sowie Anschrift von Kunden verifizieren müssen
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Überwachung: Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern | Digi... - 0 views

  • en ersten Entwurf bewerteten Kritiker als völlig unzureichend, da er die Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes sogar noch erweiterte
  • Beispielsweise weil er die Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt
  • Auch dass bei jeder Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer identifiziert werden könnten, sei ein Verstoß. Die Beschränkungen für die Geheimdienste seien sogar noch laxer.
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  • Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen
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    "Der Bundestag hat das Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue klagen"
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