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Bestandsdaten außer Kontrolle | G! gutjahrs blog - 0 views

  • Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil
  • In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt
  • Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen
  • ...6 more annotations...
  • Im Bereich der Email-Überwachung ist eine Aktualisierung und Klarstellung notwendig, da herrscht Chaos. Es gibt die irrsten Rechtsauffassungen und egal, welchen Antrag ich stelle, der Richter gibt dem in diesen Fällen statt.
  • Die TKÜ kommt de facto von der Polizei, die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer
  • Auf der Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates
  • Die Max-Planck-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 24 Prozent der Richter-Beschlüsse durch Fakten untermauert seien. Die Studie der Universität Bielefeld geht noch weiter. Die meisten Abhörmaßnahmen beruhten auf Anordnungen, die vermuten lassen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht “eigenständig” treffen, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. Anders ausgedrückt: Die Behörden verstoßen seit Jahren beim Anzapfen von Handys und Computern massiv gegen geltendes Recht
  • Mit dem jüngsten Beschluss zum Telekommunikationsgesetz (eingefügt) und zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (vgl. Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet
  • Das Ausmaß, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in unserem Rechtsstaat schon heute auseinander klaffen, ist unfassbar. Die Überwachungsmaßnahmen scheinen sich verselbständigt zu haben, sind sprichwörtlich außer Kontrolle geraten. Die Begründung für immer massivere Eingriffe in unsere Grundrechte – Terrorabwehr, Schwerstkriminalität – eine Farce
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    "Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt"
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Euphemismus Hausdurchsuchung | Telepolis - 0 views

  • der Richtervorbehalt ist seit langem nur noch Fassade und Placebo. Bereits 2002 wurde in einer Studie der Universität Bielefeld zur Thematik der Telefonüberwachung dargelegt, wie wenig der Richtervorbehalt tatsächlich vor willkürlichen Anordnungen schützt. Die Richter, so die Studie, würden weitgehend kritiklos die Argumentationen derjenigen übernehmen, die den Antrag auf eine Anordnung einreichen
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    "Eine Hausdurchsuchung (HD), wie sie gemäß §§ 102-110 Strafprozessordnung (StPO) vorgenommen werden kann, ist keine Seltenheit. Da ein solcher Eingriff in die gemäß Artikel 13 GG festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, ist er grundsätzlich an strenge Regeln gebunden."
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Druckversion - Missing Link: Grundrechtsabbau fürs "Staatswohl" - 50 Jahre No... - 0 views

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    Am 30. Mai 1968 wurden die Notstandsgesetze der Bundesrepublik verabschiedet. Sie legalisierten das Abhören und Überwachen durch Nachrichtendienste, führten den Richtervorbehalt ein und etablierten die G10-Kontrollkommission.
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Beleidigung via Facebook: Staatsschutz filzt Kinderzimmer - München - Süddeut... - 0 views

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    "Ein 14-Jähriger soll einen Beschneidungsgegner im Internet als "kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen" beleidigt haben. Der Staatsschutz rückte zur Hausdurchsuchung bei der Familie an. Dabei hat selbst die Polizei Zweifel, ob der Schüler die Nachricht wirklich verfasst hat. "
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