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Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie | heise online - 0 views

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    Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming? Abmahnungen wegen angeblichen Konsums von Video-Streams sind regelmäßig zumindest als versuchter Betrug strafbar, zeigt eine Analyse des Strafrechtlers Ulf Buermeyer für heise online
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Analyse: EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung | heise online - 0 views

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    "Der EuGH ist in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung über das Bundesverfassungsgericht hinausgegangen. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einer Analyse für heise online."
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Nicht mehr ganz so viel Kohle | Telepolis - 0 views

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    "Da sage noch einmal jemand, die neuen Energieträger seien zu teuer: Für Australien hat eine Analyse von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) ergeben, dass Windenergie billiger als Strom aus neuen Kohlekraftwerken ist. Windräder können demnach in Australien den Strom für 6,2 Eurocent die Kilowattstunde erzeugen, während er aus einem neuen Kohlekraftwerk 11,02 und einem neuen, in Grundlast betriebenen Gaskraftwerk 8,95 Cent pro Kilowattstunde kostet. Dabei wurden die jüngst in Australien eingeführten Kosten für Kohlendioxidemissionen berücksichtigt, doch auch ohne diese wäre Windenergie noch um 14 Prozent billiger als Kohlekraft."
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heise online | Analyse: Teilerfolg für Bürgerrechtler in Karlsruhe - 0 views

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    Zu einer kraftvollen Entscheidung zum TKG hat sich das Gericht nicht aufraffen können. Für die Initiatoren muss das trotz der Erfolge im Einzelnen eine Enttäuschung sein
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iRights.info veröffentlicht und kommentiert den Entwurf für das Leistungsschu... - 0 views

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    "Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt. Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse."
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Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse | iRights.info - 0 views

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    "Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt: Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge."
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Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views

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    " Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
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Die Trojaner-Entwickler der Equation Group sind schwer zu enttarnen | heise Security - 0 views

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    "Forscher haben weitere Teile des Schadcodes der Equation Group analysiert und Hinweise gefunden, die wieder Richtung NSA und ihrer Verbündeten deuten. Die Analyse zeigt aber viel deutlicher, warum es so schwer ist einen Schuldigen ausfindig zu machen."
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Analyse: Ein Jahr NSA-Skandal und noch viel zu tun | heise online - 0 views

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    "Wenn Politik und Justiz keine Antwort auf den NSA-Skandal finden, könnten Bevölkerung und Firmen zur Selbstverteidigung greifen. Das passiert aber noch viel zu wenig, hat der Experte für Informationssicherheit, Christoph Wegener beobachtet."
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Armutslöhne als politischer Erfolg? | Telepolis - 0 views

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    "Als parteipolitisch motivierte Manipulation kritisiert das Bündnis Umfairteilen - Reichtum besteuern! die massiven Streichungen im aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. "Der zum Teil schonungslosen Analyse im ersten Entwurf der Bundesarbeitsministerin wurden offensichtlich in zentralen Passagen sämtliche Zähne gezogen", kritisiert Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband"
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Analyse zum "Ende der Störerhaftung": Von wegen Rechtssicherheit! | heise online - 0 views

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    "Vollmundig hatten Netzpolitiker der Großen Koalition das Ende der Störerhaftung verkündet. Doch ein Blick in den geplanten Gesetzestext zeigt: Von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs kann keine Rede sein, erklärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich."
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Analyse des BGH-Urteils zu Websperren: Etappensieg für die Musikindustrie | c... - 0 views

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    "Ende 2015 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen zwar hohe Hürden für die Blockade von Webseiten durch Provider aufgestellt, die aber prinzipiell ermöglicht. Die Urteilsbegründungen deuten einen Kurswechsel an, analysiert Heise-Justiziar Joerg Heidrich."
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heise online | EuGH: Klares Ja zum Weiterverkauf gebrauchter Software - 0 views

  • Würde Gebrauchtsoftware rechtlich ausgeschlossen, so könnte der Softwarehersteller im Falle eines Weiterverkaufs immer wieder an seiner Software verdienen, obwohl nicht mehr Nutzer die Software verwenden, sondern nur andere Nutzer; dies ginge aber "über das zur Wahrung des spezifischen Gegenstandes des fraglichen geistigen Eigentums Erforderliche hinaus". Dies dürfte durchaus Wasser auf den Mühlen derjenigen Politiker sein, die schon länger die generelle Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern fordern
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    Gebrauchte Software darf laut dem EuGH weiterverkauft werden, auch wenn sie nicht auf Datenträger erworben wurde - möglicherweise ist dies aber ein Pyrrhussieg. Eine Analyse des Urteils und seiner möglichen Folgen
Mela Eckenfels

gulli.com - news - view - Die Strippenzieher: Wenn zusammen kommt, was nicht ... - 0 views

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    "Jörg Tauss analysiert und beschreibt in seinem Kommentar bei Gulli.com exklusiv, wie die Strippenzieher aus Politik, Wirtschaft und Forschung derzeit die Bundesrepublik Deutschland in einen Überwachungsstaat zu verwandeln versuchen. Seine Informationen stehen übrigens im direkten Gegensatz zu Reden des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl. Wenn der Innenpolitische Experte Hans-Peter Uhl (CSU) in seiner Rede (siehe auch YouTube-Video) davon spricht, es sei ein "Zerrbild", zu glauben, der deutsche Staat würde sich in die Computer seiner über 80 Millionen Bürger einhacken, so ist man zunächst in Versuchung, ihm das zu glauben. Es gelte laut Uhl auch im Internet die Sicherheit herzustellen. Der Chaos Computer Club habe überhaupt „nichts aufgedeckt". Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sei das Mittel der Wahl, mit dem das BKA sehr erfolgreich arbeite. Doch die Analyse des CCC spricht bekanntlich eine ganz andere Sprache. Demnach übersteigen die bislang untersuchten Programme der Quellen-TKÜ bei weitem das, was von offiziellen Stellen behauptet wird und was legal wäre. Zu welchem Ergebnis die angekündigten Untersuchungen der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten kommen werden, bleibt ebenfalls abzuwarten. Mit Ausnahme von Thilo Weichert scheinen diese aufgrund ihrer Verankerung im politischen System nur wenig frei agieren oder urteilen zu können. Der Politiker Jörg Tauss beleuchtet in seinem Beitrag, wie Behörden und Politiker mit privaten Unternehmen, angeblich gemeinnützigen Vereinen und Forschungseinrichtungen verquickt wurden und werden. "
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ACTA: Viel Geschrei um nichts? Jurist Jens Ferner im Interview - News - gulli.com - 0 views

  • Ist es nicht vielmehr modern, über die reine Durchsetzung von Rechten hinaus auch eine Verantwortung der Rechteinhaber zu fordern? Muss ein modernes Urheberrecht neben einem absoluten Schutz nicht vielmehr auch sicherstellen, dass Kultur und Wissenschaft nicht behindert werden? Ein Land, dass diesen Gedanken Rechnung trägt und daher Probleme mit der Unterzeichnung von ACTA hat, würde ich jedenfalls nicht als "hinterher" bezeichnen.
  • nämlich einen Fokus auf Durchsetzung und absoluten Schutz bei Vernachlässigung der Frage von Verantwortung. Auch sollte auffallen, wie selten und begrenzt die Grundrechte der Menschen in diesem Dokument angesprochen werden
  • Hinzu tritt die sehr einseitige Betonung der Rechtsdurchsetzung, ohne zu fragen, welche Pflichten auch Rechteinhaber hinsichtlich des Gemeinwohls treffen könnten
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    "Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?"
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Jetzt Fritzbox aktualisieren! Hack gegen AVM-Router auch ohne Fernzugang | heise online - 0 views

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    "Die Analyse von heise Security beweist, dass keineswegs ein freigeschalteter Fernzugang erforderlich ist, um eine Fritzbox komplett zu kapern. Das kann im Prinzip eine einfache Web-Seite. Wer es noch nicht getan hat, sollte also schleunigst updaten"
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Snowden: "NSA und die Deutschen stecken unter einer Decke" | heise online - 0 views

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    Deutsche und amerikanische Geheimdienste arbeiten bei Abhöraktionen offenbar enger zusammen als bislang bekannt. So lieferte die NSA nach "Spiegel"-Recherchen Analyse-Tools für einen Lauschangriff des BND auf ausländische Datenströme.
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Merkel auf der Pressekonferenz: „Meine Minister haben mein volles, vollstes V... - 0 views

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    "Auf der letzten Pressekonferenz vor der Sommerpause ist die Späh-Affäre das Thema Nummer eins. Angela Merkel steht voll hinter ihrem Innenminister. Doch in Sachen „Prism" kann die Bundeskanzlerin keine Analyse anbieten. "
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"Das Parlament soll nicht bestimmen dürfen, was der Wirtschaft erlaubt ist" |... - 0 views

  • Dieses ganze Verfahren stellt ein Rechtssystem dar, das neben unserem nationalen und demokratischen Rechtswesen steht, und dieses parallele Rechtssystem macht die Gefährlichkeit aus
  • Es gibt keine Kontroll- oder Revisionsinstanz, bei der man den Rechtsstreit weitertragen könnte, sondern dieses Urteil ist verbindlich, das wird in Freihandelsabkommen so festgelegt. Die "Unterwerfung", wie es ganz ausdrücklich heißt, der klagenden Parteien unter das Urteil ist definitiv und endgültig
  • Das ist eine weitere Unüblichkeit gegenüber den ordentlichen Gerichten, es sind Anwälte
  • ...3 more annotations...
  • Dort ist niedergeschrieben, dass es zur Liberalisierung keine Alternative geben kann, dass die wirtschaftliche Entwicklung nur in einer Richtung gehen darf , nämlich zu immer weitergehender Liberalisierung. Alles, was im Wege steht, muss beseitigt werden, und wenn es beseitigt ist, kann es nicht wieder auf den vorherigen Stand zurückgeführt werden
  • Sie besagt, dass keine gesetzlichen Regelungen beschlossen werden dürfen, die den Freihandelsaustausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und allem, was handelbar ist, behindern dürfen, und dass die Gesetze, die diesen freien Austausch noch behindern, nur in ihrer einschränkenden Wirkung gemindert, aber nicht erhöht werden können. Und wenn sie einmal vermindert worden sind, dürfen sie nicht wieder neu erhöht werden
  • Das bedeutet, unsere Parlamente haben gar nicht mehr die Möglichkeit, bestimmte Gemeinwohlgüter stärker schützen als früher, wenn dem ein Freihandelsabkommen mit so einer Standstill-Klausel entgegensteht, weil das nun weitgehend schon liberalisiert ist. Das heißt, unsere Parlamente werden damit entmachtet.
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    "Der Name hört sich harmlos an: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Aber was das von US-Präsident Obama, der Bundesregierung und dem EU-Ministerrat befürwortete Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA beinhaltet, hätte enorm weitreichende Folgen. Das Abkommen ist nicht nur Attac und 21 deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie den Österreichischen Gewerkschaftsbund alarmierend. Fritz Glunk, Herausgeber der Kulturzeitschrift "Die Gazette", schrieb eine vielbeachtete kritische Analyse, die die "Süddeutsche Zeitung" als Gastbeitrag veröffentlichte. Rolf-Henning Hintze befragte Glunk zu dem umstrittenen Vorhaben."
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