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Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views

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    " Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
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Offene Hotspots: Koalitionstext zum Aus der WLAN-Störerhaftung steht | heise ... - 0 views

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    "Mit einer Änderung des Telemediengesetzes wollen CDU/CSU und SPD festschreiben, dass die Haftungsprivilegien für Provider auch für WLAN-Anbieter gelten. Das Manko möglicher gerichtlicher Unterlassungsansprüche bleibt."
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Störerhaftung für WLAN-Betreiber: Gesetzesänderung tritt in Kraft | heise online - 0 views

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    "Am Mittwoch tritt das "Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes" in Kraft, das WLAN-Anbieter vor der Haftung für Rechtsverstöße von Nutzern schützen soll. Ob das funktioniert, bleibt abzuwarten."
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Sozialdemokraten sabotieren Verbraucherschutz im Europäischen Parlament | Tel... - 0 views

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    "LobbyControl vermutet hinter einer wirkungslosmachenden Änderung der Mifid-II-Richtlinie den Einfluss von Banken und Verbänden"
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GEMA unter Druck | Telepolis - 0 views

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    "Vor drei Jahren gab es bereits eine Online-Petition gegen die Geschäftspraxis der GEMA, die in kurzer Zeit über 100.000 Mitzeichner sammelte und damit eine der erfolgreichsten in der Geschichte ist. Allerdings führte sie bislang nicht zu Verbesserungen, was möglicherweise auch daran liegt, dass sie relativ abstrakt formuliert war. Dem soll nun eine neue Petition abhelfen, die ein ganz konkretes Ziel hat: Die gesetzliche Abschaffung der Beweislastumkehr zugunsten der Musikverwertungsgesellschaft durch eine entsprechende Änderung des § 13c des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes"
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Urheberrecht: C3S statt Gema - Golem.de - 0 views

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    "Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema. Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society"
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* GEMA erklärt YouTube-Verhandlungen für gescheitert - Abmahnung gegen Sperr-... - 0 views

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    "Der Kampf Komponisten gegen Multi-Konzern bzw. Urheberrechts-Bürokratie vs. Internet-Markt-Apologeten geht in die nächste Runde: Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube für "vorerst gescheitert" erklärt. Gleichzeitig ruft die Interessenvertretung der musikalischen Urheber die Schiedsstelle an, fordert von YouTube Schadensersatz und will eine Änderung des Sperr-Bildschirms durchsetzen"
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"Ho-La-Ro - Nicht Ho!" | Telepolis - 0 views

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    "Egon Frauenberger ist Musikverleger, Produzent und Mitglied im Aufsichtsrat der Gema. 2001 ergänzte er bei seiner Verwertungsgesellschaft die Ehefrau des eigentlichen Autors Karl Ganzer als Miturheberin des "Kufsteinliedes". Im Windschatten dieser Änderung ließ er sich auch gleich noch als Bearbeiter eintragen, wodurch ihm Tantiemen aus den regelmäßig auf Volks- und Vereinsfesten gespielten Schlagers zuflossen"
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Störerhaftung: Bundestag beschließt Änderung des Telemediengesetzes | heise o... - 0 views

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    "Mit Änderungen am TMG will die Koalition das leidige Thema Störerhaftung zu den Akten legen. Reicht nicht, meckert die Opposition. Alle gucken jetzt nach Luxemburg, wo der EuGH noch überlegt."
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heise online | Vorratsdatenspeicherung: Schulterschluss gegen EU-Richtlinie? - 0 views

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    BMJ und BMI sollen für Änderung der EU-VDS-Richtlinie zusammen- arbeiten.
Bernd Eckenfels

Flexibilisieren die Niederlande ihr Urheberrecht? › netzpolitik.org - 1 views

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    Bereits im November letzten Jahres haben sich die niederländischen Urheberrechtsexperten Bernt Hugenholtz (IViR) and Martin Senftleben (VU Amsterdam) in einer Studie ("Fair Use in Europe. In Search of Flexibilities") mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt, auf nationaler Ebene und im Einklang mit dem bestehenden EU-Recht das Urheberrecht soweit zu flexibilisieren, dass eine Funktionalität ähnlich dem Fair-Use-Prinzip im US-Copyright erreicht wird (via). Ihr Fazit: eine Änderung auf europäischer Ebene wäre zwar wünschenswert, aber auch auf nationalstaatlicher Ebene gibt es noch viele unausgeschöpfte Möglichkeiten. So ließe sich über die die Ausdehnung von bestehenden Ausnahmen ("Schranken") die Flexiblität des Urheberrechts zu erhöhen, um eine bessere Kompatibilität mit digitalen Nutzungspraktiken herzustellen.
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heise online | Justizministerin für mehr Nutzerfreiheiten im Urheberrecht - 0 views

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    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für erweiterte Möglichkeiten zum Remixen und eine "Fair use"-Klausel nach US-Vorbild ausgesprochen. Dafür sei aber eine Änderung der EU-Copyright-Richtlinie erforderlich
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Zwang zum Volksentscheid bei Privatisierungen | Telepolis - 0 views

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    "Die Freie Hansestadt Bremen scheint derzeit das Bundesland, in dem am intensivsten über einen Ausbau direktdemokratischer Instrumente debattiert wird. Das liegt auch an der Bremer CDU, die solche Pläne anders als die Bundespartei nicht vollständig blockiert. Stattdessen legte sie einen Gesetzentwurf vor, nach dem für Volksbegehren zur Änderung der Landesverfassung nur mehr von 10 statt 20 Prozent der stimmberechtigten Einwohner unterschrieben werden müssen, damit sie zur Abstimmung kommen. Dort gilt bisher ein recht hohes Zustimmungsquorum von 50 Prozent aller Stimmberechtigten, dass dem Entwurf nach auf 40 Prozent abgesenkt werden soll"
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Heimliche Steuer | Telepolis - 0 views

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    "Vor zwei Jahren beschlossen die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Danach soll die Rundfunkgebühr nicht mehr wie bisher geräteabhängig, sondern pauschal für jeden Haushalt eingezogen werden. Auch eine Differenzierung zwischen Geräten wird dann nicht mehr vorgenommen. Deshalb bedeutet die Haushaltspauschale für bloße Besitzer von Rundfunkgeräten und Computern eine Verdreifachung der Gebühr von 5 Euro und 76 Cent auf 17 Euro und 98 Cent. Die Gebühreneinzugszentrale GEZ wird trotz der Pauschalisierung nicht abgeschafft, sondern soll in den nächsten Jahren sogar wachsen. Der Passauer Rechtswissenschaftler Ermano Geuer hält diesen neuen Rundfunkstaatsvertrag für unvereinbar mit höherrangigem Recht und will ihn mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen."
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Berliner Piraten streiten über Initiative zur Urheberrechtsreform | heise online - 0 views

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    Der Chef der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus legt in der Debatte um eine Änderung des Urheberrechts ein wenig ambitioniertes Diskussionspapier vor, von dem sich der Medienexperte der Fraktion umgehend distanziert
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Regierung will Urheberrechtsschutz für Musiker und Komponisten verlängern | h... - 0 views

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    Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, mit dem die Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet werden sollen.
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heise online - Bundesrat segnet neue Anti-Terror-Befugnisse ab - 0 views

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    Die Länderkammer hat die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes angenommen, mit der geheimdienstliche Kompetenzen zur Terrorismusbekämpfung verlängert werden
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Statement von Sven Väth zur geplanten Änderung der GEMA-Tarife | cocoon.net - 0 views

  • denn von den GEMA-Gebühren, die Clubbetreiber zahlen, kommen nur verschwindend geringe Beträge bis gar nichts bei den Künstlern an, deren Platten ich spiele. Die Leute, die wirklich von der GEMA leben, sind die Superstars, die regelmäßig Singles und Alben von sich oder der Künstler, die sie produzieren, in den Charts stehen haben. Deshalb begünstigt der Verteilungsschlüssel der GEMA die dicken Fische und benachteiligt dabei Tausende von Komponisten, insbesondere diejenigen aus unserer Musikszene (aber auch etlicher weiterer Sparten). Deshalb ist – neben dem Verzicht auf die überzogene Gebührenerhöhung – eine grundlegende Änderung des Verteilungsschlüssels die in meinen Augen wichtigste Forderung im Zusammenhang mit einer GEMA-Reform.
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Urheberrechtsreform für verwaiste Werke passiert den Bundesrat | heise online - 0 views

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    Die Länderkammer hat den Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgesegnet, mit dem öffentliche Einrichtungen geschützte Werke einfacher digitalisieren können. Sie fordert aber Nachbesserungen etwa bei "Open Access"
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Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht | heise online - 0 views

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    "Im Schlagabtausch zwischen deutschen Verlagen und dem US-Konzern Google stellt sich Bundesjustizminister Heiko Maas schützend vor die Pressehäuser. Eine Änderung des umstrittenen Leistungsschutzrechtes hält der SPD-Politiker für denkbar."
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