Aber in diesem Vorschlag gibt es insofern viele Ungereimtheiten, als das einfach unklar ist, in welchem Verhältnis diese künftige regulatorische Zusammenarbeit im Verhältnis zum Beispiel zu den Gesetzgebungskompetenzen der Parlamente stehen soll, und wir haben auch durchaus die Sorge, so heißt es auch in dem Vorschlag, dass künftige Ideen für Gesetzgebung in diesem Beirat, in diesem regulatorischen Rat diskutiert werden sollen, ob sie denn auch mit dem Grundgedanken des künftigen Freihandelsabkommens vereinbar sind, und wenn man dort zu der Auffassung kommt, dass das nicht der Fall ist, dann kann es halt sein, dass strengere oder ambitioniertere Verbraucherschutzregeln vielleicht nie das Licht der Welt erblicken.