also fertig? Mitnichten. In einer Fußnote (genau hinsehen!) wird nämlich klar gestellt, dass darüber hinaus auch weitere Schritte anzudenken sind, ausdrücklich ist die “Beschränkung der Providerhaftung” und “Rechtsmittel gegen Internetprovider” angesprochen. Hier liegt der Knackpunkt: Neben dem ganzen BlaBla wird hier durch eine Fußnote klargestellt, dass die Rechtsdurchsetzung auch möglich sein soll in dem man die Provider in die Pflicht nimmt. Zugleich aber stellt man klar, dass dies nur ein “Beispiel” ist und eine noch weiter gehende Maßnahme durchaus angedacht werden kann.