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Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views

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    " Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
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Filesharing-Klage wegen möglicher Lücken im Router abgeschmettert | heise online - 0 views

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    "Rechteinhaber sind mit einer Filesharing-Klage vorm Antsgericht Braunschweig gescheitert: Das Gericht sah es als nicht widerlegt, dass sich Dritte über eine Sicherheitslücke im Router des Beklagten Internetzugriff verschafft haben."
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Jetzt Fritzbox aktualisieren! Hack gegen AVM-Router auch ohne Fernzugang | heise online - 0 views

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    "Die Analyse von heise Security beweist, dass keineswegs ein freigeschalteter Fernzugang erforderlich ist, um eine Fritzbox komplett zu kapern. Das kann im Prinzip eine einfache Web-Seite. Wer es noch nicht getan hat, sollte also schleunigst updaten"
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Carna-Botnet: Internet-Zensus mit Hacker-Methoden - SPIEGEL ONLINE - 0 views

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    "Wie groß ist das Internet? Ein unbekannter Hacker beantwortet diese Frage jetzt - mit effektiven, aber illegalen Mitteln: Er verschaffte sich Zugriff auf Hunderttausende Router und nutzte sie als Forschungssonde. Das Ergebnis ist ein einzigartiges Abbild des Internets von heute."
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30C3: "Gesetzmäßige Internetüberwachung" geht gar nicht | heise online - 0 views

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    FX von der Hackergruppe Phenoelit hat Standards, Geräte und Implementierung gesetzlich vorgeschriebener Überwachungsschnittstellen unter die Lupe genommen. Sein Resümee: "Das ist Kacke." Und "Lawful Interception" verletze das Designprinzip eines Routers.
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Filesharing: Rentnerin ohne Computer muss Abmahnung nicht zahlen - News - gulli.com - 0 views

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    "Angeblich hatte die pflegebürftige Berliner Rentnerin einen Film per Filesharing angeboten - deswegen erhielt sie eine Abmahnung. Doch die Frau besaß zur Tatzeit weder einen Router noch einen Computer. Trotzdem gewann sie erst das Berufungsverfahren. Das Münchener Amtsgericht hatte sie vorher zur Zahlung der Abmahnung verurteilt."
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Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen - SPIEGEL ONLINE - 0 views

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    "Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films."
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Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang | heise online - 0 views

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    "Das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse."
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