VG-Wort-Urteil: "Die Urheber haben Anspruch auf Schadenersatz" | iRights.info - 0 views
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Da auf den Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft im Wahrnehmungsvertrag Bezug genommen wird, dürfte der Wahrnehmungsvertrag insoweit als unwirksam anzusehen sein, als daraus eine glatte Benachteiligung des Urhebers hervorgeht. Die Urheber bringen in den meisten Fällen 100 Prozent der Rechte ein, erhalten aber zum Beispiel im Bereich der Wissenschaftsliteratur nur 50 Prozent der Vergütung, bei Werken fiktionaler Literatur nur 70 Prozent.
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Die Urheber, die ihre Zahlungen nicht vollständig erhalten haben, haben meines Erachtens Schadenersatzansprüche gegen die VG Wort.
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Die staatliche Aufsicht hat ebenfalls nichts unternommen und so die unrechtmäßige Verteilung gestützt. Das ist doch skandalös. Deshalb habe ich schließlich auf eigene Kosten Klage erhoben. Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik.
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"Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als "übel" und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als "skandalös""