Berücksichtigt werden müssen nach Ansicht der Wissenschaftler aber neben den wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber viel mehr auch wieder die der Öffentlichkeit: angefangen bei den Grundrechten der Bürger über wettbewerbsrechtliche Überlegungen bis hin zu Interessen "vor allem des wissenschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts"