Sondern darum, ob es möglich sein darf, dass Staatsbehörden ohne Rücksicht auf Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und Bürgerrechte die Menschen ausspähen, beschnüffeln und abhören dürfen. Ein Bundesinnenminister, dem dieses Thema nicht wichtig genug ist, um in den Bundestag zu gehen, auf den können wir Bürger verzichten, mit Abscheu und Empörung