Die Übervorteilung von Musikern aus einfachen Verhältnissen wäre bei der GEMA auf jeden Fall kein Novum: Vor einigen Jahren kam heraus, dass der ehemalige GEMA-Aufsichtsrat Egon Frauenberger sich unberechtigt als Bearbeiter des Kufsteinliedes eintrug, wodurch ihm erhebliche Tantiemen aus den regelmäßig auf Volks- und Vereinsfesten gespielten Schlagers zuflossen. Als die Erben misstrauisch wurden, reagierte die Verwertungsgesellschaft, in der der mittlerweile verstorbene Musikverleger unter anderem im Beschwerdeausschuss saß, nicht auf deren Briefe und versuchte die Zuständigkeit von sich zu weisen