"Die Forderung der Piraten nach einer Lockerung des Urheberrechts bezeichnet die Musikfirma als Anarchie. Gegen illegale Downloads müsse hart vorgegangen werden. Doch die Politik vermeidet das Thema lieber"
HASSELT - Das Drama beim belgischen Popfestival "Pukkelpop" Ende August war Experten zufolge eine indirekte Auswirkung des gestiegenen illegalen Downloads von Musik im Netz.
Die Parteien haben Jahre darüber gestritten, wie Tantiemen beim Online-Verkauf von Musikdateien zu berechnen sind. Ab 2013 könnten Ansprüche der Künstler zudem ein größeres Loch in die Kassen der Labels reißen.
"Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH"
In Deutschland stieg der Umsatz mit Musikdownloads laut einer Branchenstatistik im ersten Halbjahr 2012 um rund 32 Prozent. Wichtigste Geldquelle der Musikindustrie bleibt jedoch nach wie vor der Verkauf von CD-Alben.
"CD, Vinyl, Download, Stream - Musik kann man in vielen Formen kaufen. Nur beim Künstler bleibt nicht dasselbe hängen. Die Elektro-Band Bodi Bill hat uns auf ihren Lohnzettel schauen lassen. Das Ergebnis: Digital lohnt kaum"
"Auf der Website u.a. des Bundesverbands Musikindustrie e.V. wird eine PDF-Version eines suggestiven "Leitfadens für Eltern und Lehrer" zum Download angeboten, der Halbwahrheiten über das Urheberrecht propagiert. Das ominöse Pamphlet, das Schüler zu botmäßigem Umgang mit Urheberrechten im Internet disziplinieren soll, verkörpert stellenweise Realsatire, so dass man fast den Eindruck gewinnen könnte, es handele sich um ein von Hackern untergeschobenes Kuckuckse"
"Sollen Internet-Provider ihre Kunden überwachen - und im Fall illegaler Downloads ermahnen? Bei einer Anhörung im Bundestag äußerten Experten heftige Kritik an diesem Vorschlag. Auch die Provider wollen nicht mitspielen"
"Illegale Downloads: Sind sie in Ordnung, nur weil sie möglich sind? Jens Seipenbusch, Informatiker und Pirat der ersten Stunde, streitet mit dem Medienrechtler Jan Hegemann über das Urheberrecht"
"Der Suchindex von Google benachteiligt Tauschbörsen wie Pirate Bay. Der Konzern will auf diesem Wege etwas gegen illegale Downloads tun, trifft damit aber legale Firmen"
"17.06.2012 · Ein junger Mann lädt etwas aus dem Internet und bekommt prompt Post vom Abmahnanwalt. Neunhundert Euro soll er für ein Lied bezahlen, das er nicht einmal wirklich toll findet. Eine Aufzeichnung"
Und wieder rückt Frankreich ein Stück von der "Three-Strikes"-Politik gegen Copyrigh-Sünder ab. So lockert ein Dekret des Kulturministeriums die Gesetze zur Verhängung von Netzsperren.
Mit den vorhandenen Ressourcen bei Staatsanwaltschaft und Strafverfolgern komme man gegen illegale Download-Plattformen nicht an, meinen unter anderem Constantin Film und der Verlag Random House/Bertelsmann.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt.
Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt".
Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind.
Wer Wind sät...
Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
Rund 14 Millionen E-Books sind nach einer brancheninternen Erhebung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im vergangenen Jahr illegal heruntergeladen geworden. Das entspricht nach 62 Prozent aller heruntergeladenen Titel. Deshalb fordert der Bösenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt abschreckende Maßnahmen, denn die Branche wolle nicht das gleiche Schicksal erleiden wie die gebeutelte Musikindustrie.
"Jim Griffin stellte 1994 den ersten Song zum legalen Download online - von der Band Aerosmith. Heute berät er die Musikindustrie. Gegenüber c't erläutert er, warum die Republikaner gar nicht gewonnen haben"