Wolfgang Hoffmann-Riem baut darauf, dass sich der vor fünf Jahren von Karlsruhe geschaffene Anspruch auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" stärker durchsetzt.
"Ein Blogger, der seit Jahren das Treiben von Sekten usw. dokumentiert, hatte ausgiebig Erfahrung mit einstweiligen Unterlassungsverfügungen des Landgerichts Hamburg gesammelt, das sich dank fliegendem Gerichtsstand deutschlandweit für örtlich zuständig hält. Letztes Jahr drehte der genervte Blogger den Spieß um und nahm selbst einen hartnäckigen Abmahner auf Unterlassung in Anspruch. Er nutzte diese Gelegenheit gleichzeitig auch für ein Experiment, in dem er mit einem gleichlautenden Antrag vier Gerichte durchtestete und so eine Peergroup zu den Hamburger Richtern bildete. Würde andernorts eine presserechtliche Unterlassungsverfügung auch so billig zu haben sein?"
Allerdings prüfen die Verwertungsgesellschaften nicht im Einzelfall, welcher Urheber welche Vergütungsansprüche an Verlage abgetreten hat, sondern ziehen den Urhebern pauschal einen Verlegeranteil von ihren Ausschüttungen ab. Im Bereich der Wissenschaftsliteratur beträgt der Verlegeranteil bei der VG Wort 50 Prozent
"Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als "übel" und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als "skandalös""
"Das "Treasure-Map-Programm" hat eine Echtzeitkartografierung des Internet zum Ziel. Die NSA und befreundete Dienste sollen sich laut Snowden-Dokumenten Zugang zu Server-Zentren u.a. der Telekom und von Netcologne verschafft haben
Titel und Anspruch des NSA-Programmes klingen wie aus einem Spielberg-Film: Das Treasure-Map-Programm (siehe dazu auch hier hat eine Echtzeitkartografierung des Internet zum Ziel, jedes einzelne Gerät, ob Smartphone, Tablet oder Computer, das ans Internet angeschlossen ist (auch Kühlschränke und Autos?) soll auf der Schatzkarte in "nahezu Echtzeit" visualisiert werden können und damit einen Google-Earth ähnlichen Blick auf globale Datenströme erlauben: "anywhere, all the time"."
"Bevor F!XMBR gegründet wurde, habe ich mich hier und da auf diversen Foren rumgetrieben. Die meisten Foren hatten eine spezielle Ecke, in der Warez & Co. jeglicher Art getauscht wurde. Damals gab es so etwas wie ein eisernes Gesetz: Warez gegen Geld wurde geächtet, wer die Software länger nutzte, bezahlte schlussendlich dafür und kaufte sich das Original. Es war eine Frage der Ehre. Ich habe einmal für einen Bekannten eine ganz spezielle Software gesucht, die eher selten war, die er testen wollte, bevor er sie beruflich einsetzte. Ich startete die Suchanfrage und auf die Rückfrage, wofür ich sie denn brauchen würde, antwortete ich: «Ein Bekannter braucht sie beruflich.» Ich vergaß zu erwähnen, dass er selbstverständlich bei Gefallen die Software kaufen würde, somit nicht nur Anspruch auf Support und Updates hat, um nur zwei Vorteile zu erwähnen. Gegen den Shitstorm, der mich auf diesen einen Satz erreichte, sind die Shitstorms der Piraten ein laues Lüftchen. Vergangene Woche wurde die Webseite Kino.to hoch genommen und die Betreiber festgesetzt. Das ist gut und richtig so."
Die Anonymität im Internet ist nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm durch das Grundgesetz geschützt. Ein Arzt, der sich durch einen anonymen Beitrag auf einer Bewertungsplattform diskreditiert fühlte, erhält deshalb keine Auskunft über die Identität des Autors.
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Die Möglichkeit, im Internet öffentlich und anonym seine Meinung zu äußern, genießt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm den Schutz des Grundgesetzes. Wer sich durch anonyme Meinungsäußerungen in einem Forum in schlechtes Licht gerückt sieht, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Kritikers. Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 8. August 2011 (Az. I-3 U 196/10) festgestellt, wie jetzt bekannt wurde. Das OLG schloss sich damit dem Urteil des Landgerichts Münster an, das eine Klage zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs abgewiesen hatte.
"Als die Große Koalition sich endlich präsentieren konnte, meldete die größte deutsche Tageszeitung sich mit ihrem Anspruch zu Wort: Sie werde nun die Rolle der Opposition übernehmen, als "APO", also außerhalb des Parlaments meinungsBILDend und kontrollierend"
Mitbestimmung, Transparenz und die faire Verteilung von Geldern
All dies werde bislang nicht ausreichend gewährleistet. "Dass in der GEMA nur die finanziell erfolgreichen Musikproduzenten über die Verteilung der Gelder bestimmen, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben", erläuterte Wawzyniak. "Weniger bekannt dürfte sein, dass ähnliche Methoden auch in anderen Verwertungsgesellschaften gang und gäbe sind." Die Oppositionspolitikerin fühlte sich daher bei der Mitgliedervertretung in einschlägigen Institutionen an das "Dreiklassenwahlrecht in Preußen" in erinnert.
Kern sei der Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" gewesen, der zwischen den Verbänden beider Seiten ausgehandelt werden sollte. Die Bestimmung laufe aber ins Leere, da die Verwerter die Verhandlungen "systematisch verschleppen".
Die Linken wollen das Stärkungsgesetz daher so umschreiben, dass Urheber ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können. Sie fordern Verbesserungen beim Schlichtungsverfahren sowie beim Rückruf nichtgenutzter Rechte und wollen "sittenwidrigen Buy-out-Verträgen" einen Riegel vorschieben
Die schwarz-gelbe Koalition sei aber eine "der internationalen Verwerterlobby", sodass ihr bestenfalls am Erhalt des Status quo gelegen sei
"Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als "übel" und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als "skandalös"."
Da auf den Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft im Wahrnehmungsvertrag Bezug genommen wird, dürfte der Wahrnehmungsvertrag insoweit als unwirksam anzusehen sein, als daraus eine glatte Benachteiligung des Urhebers hervorgeht. Die Urheber bringen in den meisten Fällen 100 Prozent der Rechte ein, erhalten aber zum Beispiel im Bereich der Wissenschaftsliteratur nur 50 Prozent der Vergütung, bei Werken fiktionaler Literatur nur 70 Prozent.
Die Urheber, die ihre Zahlungen nicht vollständig erhalten haben, haben meines Erachtens Schadenersatzansprüche gegen die VG Wort.
Die staatliche Aufsicht hat ebenfalls nichts unternommen und so die unrechtmäßige Verteilung gestützt. Das ist doch skandalös. Deshalb habe ich schließlich auf eigene Kosten Klage erhoben. Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik.
Ich halte den Ausschüttungsstopp der VG Wort insofern für rechtswidrig, als er die gesamte Ausschüttung betrifft. Den unstreitigen Anteil der meisten Autoren könnte man problemlos ausschütten. Nur der Verleger-Anteil ist umstritten
Diese Haltung wird vor allem von der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Journalistenverband eingenommen, die in dieser Angelegenheit eine üble Rolle spielen. Sie haben stets die VG Wort in der Frage der Verteilung unterstützt und gegen geltendes Recht, insbesondere gegen den Treuhandgrundsatz, die finanziellen Interessen nicht allein ihrer Mitglieder nachhaltig geschädigt. Ein einmaliger Vorgang: die Gewerkschaften versuchen seit Jahren eine der wichtigsten Vorschriften des Urhebervertragsgesetzes von 2002 zum Scheitern zu bringen, rufen gleichzeitig aber wieder nach neuen Gesetzesänderungen zum Schutz der Urheber. Nun versuchen sie durch Desinformation ihrer Mitglieder ihr Verhalten zu bemänteln.
"Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als "übel" und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als "skandalös""
Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil
In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt
Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen
Im Bereich der Email-Überwachung ist eine Aktualisierung und Klarstellung notwendig, da herrscht Chaos. Es gibt die irrsten Rechtsauffassungen und egal, welchen Antrag ich stelle, der Richter gibt dem in diesen Fällen statt.
Die TKÜ kommt de facto von der Polizei, die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer
Auf der Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates
Die Max-Planck-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 24 Prozent der Richter-Beschlüsse durch Fakten untermauert seien. Die Studie der Universität Bielefeld geht noch weiter. Die meisten Abhörmaßnahmen beruhten auf Anordnungen, die vermuten lassen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht “eigenständig” treffen, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. Anders ausgedrückt: Die Behörden verstoßen seit Jahren beim Anzapfen von Handys und Computern massiv gegen geltendes Recht
Mit dem jüngsten Beschluss zum Telekommunikationsgesetz (eingefügt) und zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (vgl. Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet
Das Ausmaß, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in unserem Rechtsstaat schon heute auseinander klaffen, ist unfassbar. Die Überwachungsmaßnahmen scheinen sich verselbständigt zu haben, sind sprichwörtlich außer Kontrolle geraten. Die Begründung für immer massivere Eingriffe in unsere Grundrechte – Terrorabwehr, Schwerstkriminalität – eine Farce
"Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt"