Der IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel hat einmal sarkastisch gesagt, im Sinne der TTIP hätte Südafrika nach Abschaffung der Apartheid gewaltige Ausgleichssummen zahlen müssen – wegen erschwerter Ausbeutung schwarzer Arbeiter. Der Vertrag sieht aber nicht nur Schadensersatz vor, wenn Verfassungsorgane des Staates renditeschmälernd tätig werden. Auch wenn nach Tarifverhandlungen unabhängiger Gewerkschaften das Lohnniveau steigt, müsste der Investor entschädigt wären. Kurzum: Der Steuerzahler würde für alles zahlen müssen, was der Renditeplanung eines auswärtigen Unternehmens irgend in die Quere käme. Dass die TTIP damit ein klassisch sittenwidriger Vertrag wäre, der einen Vertragspartner einseitig benachteiligt und mit Risiken belastet, die nicht in seiner Verantwortung liegen, ist noch der geringste Einwand. Das berühmte unternehmerische Wagnis, das die Verfechter liberalisierter Märkte nicht müde werden zu beschwören, wäre erfolgreich minimiert – auf die Gesellschaft abgewälzt, wie es die Banken in der Finanzkrise getan haben.