"Gesichtserkennung führt zum Ende der Anonymität
Anonymität im Alltag ist nicht mehr möglich, sobald es nur ein einziges namentlich benanntes Profilbild im Netz gibt. Amerikanischen Forschern ist es gelungen, unbekannte Personen zu identifizieren und Pseudonyme von Nutzern zu lüften - mit Standardsoftware. "
Die Anonymität im Internet ist nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm durch das Grundgesetz geschützt. Ein Arzt, der sich durch einen anonymen Beitrag auf einer Bewertungsplattform diskreditiert fühlte, erhält deshalb keine Auskunft über die Identität des Autors.
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Die Möglichkeit, im Internet öffentlich und anonym seine Meinung zu äußern, genießt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm den Schutz des Grundgesetzes. Wer sich durch anonyme Meinungsäußerungen in einem Forum in schlechtes Licht gerückt sieht, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Kritikers. Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 8. August 2011 (Az. I-3 U 196/10) festgestellt, wie jetzt bekannt wurde. Das OLG schloss sich damit dem Urteil des Landgerichts Münster an, das eine Klage zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs abgewiesen hatte.
"Netzneutralität, Online-Anonymität, Urheberrecht: Mit ihren Vorschlägen zur Netzpolitik beweisen die Grünen, dass nicht nur die Piraten progressive Ideen für das digitale Zeitalter haben - und zwingen damit andere etablierte Parteien zur Positionierung"
"Firmen und Behörden sammeln immer mehr Daten, damit Computer unser Verhalten vorhersagen können: Im Interview erklärt Internetforscher Viktor Mayer-Schönberger, wohin Big-Data-Analysen führen und warum Anonymität ein Auslaufmodell ist"
"Das Internet ist ein Paradies für Verbraucher und eine Hölle für Bürger. Es wird Zeit für die Vision eines Bürger-Internets, das uns vor der Macht der Konzerne schützt. Erste Folge der neuen Kolumne „Silicon Demokratie" von Evgeny Morozov"
Innenminister Friedrich möchte eine Demokratie, die mit "offenem Visier" streitet. Mit dem gleichen Argument führten Sicherheitspolitiker vor 25 Jahren das Vermummungsverbot bei Demonstrationen ein. Es entpuppte sich als Schnapsidee. Auch ein Generalverbot von Pseudonymen im Netz wäre sinnlos - an einigen Stellen sind Klarnamen jedoch angebracht
"Das Justizministerium legt einen neuen Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" zum Kampf gegen "Hatespeech" vor. Dieser verschärft die vorgesehene Rechtslage noch einmal und könnte zu nicht weniger als zum Ende der Anonymität im Internet führen."
"Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll sich nicht mehr nur gegen Hate Speech und Fake News richten, sondern auch gegen pornografische Inhalte und viele andere Straftatbestände. Zusätzlich enthält der neue Entwurf jetzt eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen, der das Ende der Anonymität im Netz einläuten könnte."
"Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen umstrittenen Gesetzentwurf mit strengeren Regeln für soziale Netzwerk heimlich, still und leise deutlich aufgebohrt. Kritiker warnen vor einer drohenden allgemeinen Netzzensur."
"Das Bundeskabinett hat den heftig umkämpften Gesetzentwurf für strengere Regeln für soziale Netzwerke auf den Weg gebracht. Gegner sehen die Meinungsfreiheit und die Anonymität im Internet in Gefahr und fürchten Zensur."
"Datenschützer sorgen sich um die Effekte der neuen Internet-Technik IPv6. Die Telekom gibt Teil-Entwarnung: Auch in Zukunft können Nutzer ihre Spuren verwischen"
"Der Verein Musikpiraten hat ein Album mit Liedern unter Creative-Commons-Lizenz herausgebracht. Weil zwei Künstler nur unter Pseudonym auftreten, klagt nun die Gema. Sie fordert echte Namen."
Roger Dingledine, Vater des Tor-Netzwerks, hat auf dem Hamburger Hackerkongress erklärt, dass eine Vertreterin des US-Justizministeriums auf eine bessere Überwachbarkeit des Anonymisierungsdienstes gedrängt habe.
"Seit Jahrzehnten existiert abseits der digitalen Leitkultur eine verschlüsselte Parallelgesellschaft. Für die interessiert man sich nur in Zeiten wo diesen, wo der Lauschangriff vorübergehend die Gemüter erregt. Jetzt wird in den Stuben eine Zeit lang kräftig verschlüsselt, etwa mit Cryptocat, Threema oder Pidgin mit OTR für Chats, mit GPG4Win oder mit einer künftigen Variation von Bitmessage für Mails und mit TrueCrypt für Daten"
Der Europarat soll das massenhafte Ausspionieren von Bürgern und den Einbau von Fehlern und Hintertüren in Sicherheitssysteme wegen möglichen Verstoßes die Menschenrechte unter die Lupe nehmen. Registrierung von Tor-Nutzern hält er für rechtswidrig.
Wir haben ein interessantes Positionspapier der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Titel "Die Freiheit des Internet sichern und erhalten" (PDF) zugeschickt bekommen. Das wurde laut Datum gestern beschlossen und gibt auf sieben Seiten wohl den aktuellen Diskussionsstand zu konservativer innenpolitischer Netzpolitik (Ohne diesen ganzen Freiheitskram) und Cyberwar wieder.
Lustig ist, dass man sich gleich zweimal über "selbsternannte Netzaktivisten" beschwert, einmal in Zusammenhang mit "wenigen Meinungsmachern". Wusste gar nicht, dass die uns anscheinend so Ernst nehmen. Das liest sich dann u.a. so:
Die Gestaltung unserer Zukunft kann nicht einigen wenigen Meinungsmachern oder selbsternannten Netzaktivisten überlassen werden.
Es freut uns ja, dass auch gewählte Volksvertreter ihre Aufgabe so Ernst nehmen und unsere Zukunft mitgestalten wollen. Gibt ja genug zu tun. Aber kommen wir zu den Inhalten, die sind manchmal etwas komisch, wenn z.B. dort geschrieben wird: