Als Drittes bringen die fünf Internetanbieter vor, dass der behauptete Zusammenhang zwischen einer IP-Nummer mit Datum und Uhrzeit und einem Kundendatensatz keineswegs bewiesen sei. Das hier häufig Fehler vorkommen, zeigen auch zahlreiche Fälle aus Deutschland, wo das Abmahnunwesen seit über zehn Jahren ein noch weit größeres Problem ist als in den USA.
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