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Rss Feed Group items tagged

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Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr | heise online - 0 views

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    Während über die Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen debattiert wird, rollt die Gegenwehr an. Strafrechtliche Ermittlungen sind angelaufen und eine Feststellungsklage läuft.
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Prism: Gegen die NSA ist Gegenwehr kaum möglich | Digital | ZEIT ONLINE - 0 views

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    "Ein Überwachungssystem wie Prism lässt sich zumindest zum Teil austricksen. Aber wer einmal in Verdacht der Geheimdienste gerät, ist chancenlos, sagen Experten"
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Alle Mails gescannt: Yahoo arbeitete für Geheimdienste | heise online - 0 views

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    "Yahoo soll für US-Dienste neue Software geschrieben, sie hinter dem Rücken der eigenen Security-Abteilung installiert und damit alle Kundenmails gescannt haben. Juristische Gegenwehr gab es offenbar keine. Ob die Überwachung andauert, ist nicht bekannt."
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USA: Provider gegen Abmahner | heise online - 0 views

  • Als Drittes bringen die fünf Internetanbieter vor, dass der behauptete Zusammenhang zwischen einer IP-Nummer mit Datum und Uhrzeit und einem Kundendatensatz keineswegs bewiesen sei. Das hier häufig Fehler vorkommen, zeigen auch zahlreiche Fälle aus Deutschland, wo das Abmahnunwesen seit über zehn Jahren ein noch weit größeres Problem ist als in den USA.
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Militante Gruppe: Tatvorwurf: Forschung | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Er findet es einfach nur „beängstigend, dass ihm seine wissenschaftliche Arbeit zur Last gelegt wird“.
  • Diese schließt allein aus dem Umstand der beiden Treffen, dass sie allesamt Mitglieder der „militanten gruppe“ sein müssen; nach der Bundesanwaltschaft ist von einer Mitgliedschaft von Dr. Andrej H. in einer terroristischen Vereinigung auszugehen, weil er sich mit Themen beschäftigt, die sich auch in Schreiben der mg wieder finden; eine wissenschaftliche Abhandlung von Dr. Andrej H. von 1998 enthalte „Schlagwörter und Phrasen“, die in Texten der „militanten Gruppe“ gleichfalls verwendet werden (u.a. den in der Stadtforschung gebräuchlichen Begriff der ‚Gentrification’, der die Umstrukturierung von Stadtteilen beschreibt); einem beschuldigten promovierten Politologen stünden „als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen“
  • Solche Argumente lassen jede wissenschaftliche Tätigkeit als potenziell kriminell erscheinen. Die Begründungen der Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen. Kritische Forschung, auch in Verbindung mit sozialem und politischem Engagement, darf nicht zum terroristischen Tatbestand erklärt werden
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    "Wissenschaftler wehren sich in einem offenen Brief gegen die Verhaftung des Berliner Soziologen Andrej H.. Sie sehen sich dem Generalverdacht ausgesetzt, Terroristen zu sein"
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Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't - 0 views

  • Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adress-Vergabe einen falschen Anschluss liefern
  • Ein bislang kaum beachteter Beschluss des Landgerichts (LG) Köln aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies längst nicht so selten vorkommt, wie die Massenabmahner behaupten
  • Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können
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  • Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
  • Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner geraten
  • Im Sommer 2008 hat das Landgericht Köln fast parallel gegenteilige Feststellungen getroffen. Das Strafgericht erörterte, dass die Fehlerquote bei der Beweiserhebung in den P2P-Tauschbörsen exorbitant hoch ist und lehnte die Einsicht in Anschlussinhaber-Daten ab. Die Zivilkammer dagegen erklärte erstmals die angeblichen Beweise für ausreichend und gab den Massenabmahnern einen Freifahrtschein zur Entanonymisierung zigtausender Anschlussinhaber
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    Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen Widerlegung der leeren Phrase: Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten
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