Dies mache bei den Gesamtausgaben einen Unterschied von fast 50 Prozent Plus bei Filesharern aus, während er bei der von der NPD Group dargebotenen Summe nur 35,6 Prozent betrage
"Auf der Website u.a. des Bundesverbands Musikindustrie e.V. wird eine PDF-Version eines suggestiven "Leitfadens für Eltern und Lehrer" zum Download angeboten, der Halbwahrheiten über das Urheberrecht propagiert. Das ominöse Pamphlet, das Schüler zu botmäßigem Umgang mit Urheberrechten im Internet disziplinieren soll, verkörpert stellenweise Realsatire, so dass man fast den Eindruck gewinnen könnte, es handele sich um ein von Hackern untergeschobenes Kuckuckse"
"Der langjährige Streit zwischen der GEMA und Youtube spitzt sich zu. Die Verwertungsgesellschaft wirft Google Stimmungsmache vor und verklagt den Videodienst nun"
"Wie die GEMA mit Hilfe ihrer Zeitschrift "Virtuos" ihre Mitglieder einseitig (und damit falsch) informiert.
In der letzten Ausgabe des Magazins der GEMA "Virtuos" vom August 2010 veröffentlichte der GEMA-Mitarbeiter Jürgen Brandhorst unter der Überschrift "Die Verteilung Teil III" die Sparten U, M und die Nettoeinzelverrechnung auf Seite 57 unter der Überschrift "Verbreitete Fehlinformationen im Zusammenhang mit dem PRO-Verfahren" einseitige Behauptungen. Brandhorst erweckt hier durch Weglassen bedeutender Grundinformationen und Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren den Eindruck, als gäbe es keine berechtigte Kritik am "PRO-Verfahren" im Hinblick auf die Ermittlung von Aufführungszahlen und Ausschüttungen namens PRO und als sei das Urteil des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren aus dem Jahre 2005 seitens der GEMA vollständig umgesetzt worden"
"In der letzten Ausgabe des Magazins der GEMA "Virtuos" vom August 2010 veröffentlichte der GEMA-Mitarbeiter Jürgen Brandhorst unter der Überschrift "Die Verteilung Teil III" die Sparten U, M und die Nettoeinzelverrechnung auf Seite 57 unter der Überschrift "Verbreitete Fehlinformationen im Zusammenhang mit dem PRO-Verfahren" einseitige Behauptungen. Brandhorst erweckt hier durch Weglassen bedeutender Grundinformationen und Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren den Eindruck, als gäbe es keine berechtigte Kritik am "PRO-Verfahren" im Hinblick auf die Ermittlung von Aufführungszahlen und Ausschüttungen namens PRO und als sei das Urteil des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren aus dem Jahre 2005 seitens der GEMA vollständig umgesetzt worden"
"Das Urheberrecht hat im Internet viele Feinde, oft schlagen sie in Debatten hysterische Töne an. Tatsächlich ist das Urheberrecht eine gute, nützliche Sache - es gibt Künstlern Macht gegenüber Konzernen und gehört gestärkt, nicht geschwächt. "
"Julia Neigel ist stellvertretende Aufsichtsrätin der GEMA. Im Interview erklärt sie, was sie dort macht, wieso sie sich hat wählen lassen - und worum es ihrer Meinung nach in den Konflikten um die Tariferhöhung 2013 und mit Youtube eigentlich geht. "