en ersten Entwurf bewerteten Kritiker als völlig unzureichend, da er die Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes sogar noch erweiterte
Beispielsweise weil er die Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt
Auch dass bei jeder Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer identifiziert werden könnten, sei ein Verstoß. Die Beschränkungen für die Geheimdienste seien sogar noch laxer.
Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen
"Der Bundestag hat das Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue klagen"
"Zum zweiten Mal ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden in einem Fall von gestohlenen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern. Der Fall soll mit einem zweiten Datenklau zusammenhängen, der im Januar bekannt wurde."
"Das britische GCHQ empfiehlt Admins, unter anderem auf das Erzwingen allzu rigider Passwörter zu verzichten und Techniken anzuwenden, um den Nutzer zu entlasten. Eine Empfehlung stößt auf Kritik."
"Ein 22-jähriger Student muss in Großbritannien für sechs Monate in Haft, weil er den Behörden nicht das Passwort seines verschlüsselten Rechners übergab. Unter anderem soll er für einen Mini-DDoS-Angriff auf eine Polizei-Website verantwortlich sein."
FlightSimLabs verkauft Zusatzflugzeuge für den beliebten Microsoft Flight Simulator. Die Firma gibt zu, mutmaßlichen Raubkopierern eine Software auf den Rechner installiert zu haben, die deren Chrome-Passwörter an die Entwickler übermittelt.