Volle Dröhnung vergütungspflichtig, nicht aber Hintergrundmusik! | Telepolis - 0 views
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Logos _ on 08 Dec 12"Wer Musik komponiert, Texte schreibt oder Filme dreht, hat ein gesetzlich eingeräumtes Recht auf Vergütung, wenn die Werke nicht nur im privaten Kreis, sondern öffentlich wiedergegeben werden. Weil Komponisten, Journalisten und ausübende Künstler nicht persönlich überall gleichzeitig feststellen können, in welchem öffentlich zugänglichen Raum gerade ein Radio, Fernseher oder CD-Player eingeschaltet ist und ob auch ihre Komposition oder ihr Wortbeitrag gerade dann übertragen werden, haben sie sich zu Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen, die in ihrem Auftrage die Kontrolle flächendeckend vornehmen. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, in der die Musikurheber und -Verleger zusammengeschlossen sind. Neben der GEMA gibt es 11 weitere Verwertungsgesellschaften, etwa die VG Wort für Autoren und Verlage oder die GVL für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Die ertragstärkste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 2011 825,5 Mio. Euro."