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BGH zu Filesharing: Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder | Digital ... - 0 views

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    "Wer seine Kinder belehrt, dass sie keine Musik im Netz herunterladen sollen, muss nicht zahlen, wenn sie es doch tun. Das urteilte der Bundesgerichtshof"
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SIGINT: Creative Commons als Nische | heise online - 0 views

  • So zeigten die offiziellen Branchenzahlen, dass die Käufe der CD-Alben in den letzten Jahren konstant blieben, obwohl die Zahl der illegalen Downloads stark zurückgehe. Die Probleme der Branche seien hausgemacht
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Worüber GEMA und Youtube streiten | iRights.info - 0 views

  • Die GEMA beharrt weiterhin auf einer abrufbezogenen Mindestvergütung, einem Konstrukt, welches aus dem Paid-Download-Bereich kommt und mit der Realität von werbefinanzierten Services nichts zu tun hat
  • Der Gesetzgeber hat den De-Facto-Monopolisten dazu verpflichtet, erstmal jedem die Nutzungsrechte für GEMA-geschützte Inhalte einzuräumen – auch dann, wenn sich die Verwertungsgesellschaft mit dem Nutzer nicht über die Vergütung einigen konnte
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    "Warum können sich Youtube und GEMA nicht einigen, wie und in welcher Höhe Komponisten und Textdichter für Musikinhalte auf der Videoplattform zu entlohnen sind? iRights.info gibt einen Überblick"
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Illegale Downloads: Kino.to-Programmierer bekommt mehrjährige Haftstrafe | Di... - 0 views

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    "Er hat die illegale Filmseite "kino.to" programmiert und war einer der bestbezahlten Mitarbeiter: Dafür muss ein 29-Jähriger nun fast vier Jahre ins Gefängnis"
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Internetnutzer wollen gar nicht kriminell sein | Telepolis - 0 views

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    "Dass die Unterstützung für SOPA und den Protect-IP-Act zumindest in ihrer aktuellen Form selbst in der US-amerikanischen Legislative nachlässt (inzwischen sind nicht nur die Abstimmungen auf unbestimmte Zeit verschoben, es rudern auch mehrere der ursprünglichen Antragsteller zurück) hat nicht zuletzt mit dem öffentlichkeitswirksamen massiven Lobbying von Internetfirmen zu tun. Zu Recht sehen sich diese in ihren Geschäftsmodellen bedroht, die nun einmal ganz wesentlich auf einem möglichst freien Verkehr aller möglichen, auch urheberrechtsgeschützten, Daten beruhen. Die ganz prinzipielle Notwendigkeit einer Ausweitung, respektive Neuanpassung von Copyright-Regelungen wird dabei eher selten in Frage gestellt. Die Idee, dass "geistiges Eigentum" eines besonderen Schutzes zu seiner kommerziellen Verwertung bedarf, begründet sich dabei in einer auf den ersten Blick plausiblen Annahme: Wenn eine Ware (zum Beispiel Musik) kostenlos zur Verfügung stünde, würde niemand willens sein, für den Genuss selbiger zu bezahlen"
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Julia Schramm: Piraten-Buch und Piraten-Ideale | Politik | ZEIT ONLINE - 0 views

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    "Verfolgen, aber freundlich: Julia Schramm deutet das Vorgehen gegen kostenlose Kopien ihres Buches als Kampf für Piraten-Ideale"
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Bestandsdaten außer Kontrolle | G! gutjahrs blog - 0 views

  • Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil
  • In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt
  • Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen
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  • Im Bereich der Email-Überwachung ist eine Aktualisierung und Klarstellung notwendig, da herrscht Chaos. Es gibt die irrsten Rechtsauffassungen und egal, welchen Antrag ich stelle, der Richter gibt dem in diesen Fällen statt.
  • Die TKÜ kommt de facto von der Polizei, die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer
  • Auf der Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates
  • Die Max-Planck-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 24 Prozent der Richter-Beschlüsse durch Fakten untermauert seien. Die Studie der Universität Bielefeld geht noch weiter. Die meisten Abhörmaßnahmen beruhten auf Anordnungen, die vermuten lassen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht “eigenständig” treffen, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. Anders ausgedrückt: Die Behörden verstoßen seit Jahren beim Anzapfen von Handys und Computern massiv gegen geltendes Recht
  • Mit dem jüngsten Beschluss zum Telekommunikationsgesetz (eingefügt) und zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (vgl. Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet
  • Das Ausmaß, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in unserem Rechtsstaat schon heute auseinander klaffen, ist unfassbar. Die Überwachungsmaßnahmen scheinen sich verselbständigt zu haben, sind sprichwörtlich außer Kontrolle geraten. Die Begründung für immer massivere Eingriffe in unsere Grundrechte – Terrorabwehr, Schwerstkriminalität – eine Farce
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    "Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt"
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Jammern der Musik- und Filmindustrie selbstverschuldet - Rechtslage und Anbieter benach... - 0 views

  • „Im Klartext heißt dies, dass selbst nach Studien der Rechteindustrie nur fünf Prozent der Deutschen überhaupt rechtlich umstrittene Werke im Netz herunterladen. Und für die Musikindustrie scheint jeder Download illegal zu sein, bei dem kein Geld bezahlt wird.“
  • „Das liegt daran, dass sich die Musikindustrie weitgehend von Techniken wie dem Digitalen Restriktionsmanagement getrennt hat, das für die Nutzerinnen und Nutzer nicht nur ein Dauerärgernis, sondern auch einen Qualitätsmangel dargestellt hat.“ Dieser Schritt stehe seitens der Buchverlage und Filmwirtschaft noch aus – diese wiederholten gerade die Anfangsfehler der Musikindustrie.
  • „Wer nur teure und dann auch noch mangelhafte, restriktive Angebote macht, darf sich nicht wundern, wenn der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt“, sagt Markus Beckedahl. „Ein überteuertes Auto, dass man zudem nur Dienstags und bei Regen fahren darf, kauft ja auch keiner freiwillig, wenn er stattdessen auch einfach den Bus nehmen kann.“
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