In Ausweisen werden neben einem digitalen Gesichtsbild bald auch zwei Fingerabdrücke auf einem Funkchip gespeichert. Bürgerrechtler halten das für rechtswidrig
Diese Aussage des Innenministers steht im Gegensatz zu den Empfehlungen von nPA-Experten, die den Einsatz von Standard- und Komfort-Lesegeräten empfehlen
"Das französische Parlament stimmt einem Gesetz zur Prävention von Anschlägen durch "Syrien-oder Irakheimkehrer" zu: Verdächtigen können künftig Pass und Personalausweis entzogen werden
Verschärfte Gesetze sind die übliche Folge von Terrorismus-Debatten. Gegenwärtig bestimmt in europäischen Ländern die Anschlags-Gefahr durch Heimkehrer aus dem Dschihad in Syrien und Irak die Debatte über gesetzliche Maßnahmen, die präventiv ergriffen werden müssen, wie Innenminister etwa in Deutschland und in Frankreich fordern. Bestehende Gesetze reichen in der aktuellen Situation nicht mehr aus, behaupten sie, es muss nachgebessert werden."
"Der EU-Rat hat einen Verordnungsentwurf über die elektronische Identifizierung und "Vertrauensdienste", wie sie etwa der elektronische Personalausweis bietet, im Binnenmarkt angenommen. Nach dem Inkrafttreten der Regeln wird die bisherige Signatur-Richtlinie ungültig."
Besser kann das totale politische Desinteresse für De-Mail und für die qualifizierte Signatur für den neuen Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte nicht illustriert werden
"Bisher ist der Online-Abruf der biometrische Lichtbilder gem. dem geltenden § 25 Abs. 2 Personalausweisgesetz nur ausnahmsweise zulässig:
„Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Behörden der Zollverwaltung dürfen das Lichtbild zum Zweck der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren abrufen, wenn die Personalausweisbehörde auf andere Weise nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde. Zuständig für den Abruf sind die Polizeivollzugsbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die durch Landesrecht bestimmt werden."
Diese Beschränkung des Online-Abrufs der Lichtbilder war seinerzeit eingeführt worden, um zu verhindern, dass die obligatorisch in Pässe und Personalausweise aufgenommenen biometrische Gesichtsbilder zur Massenüberwachung genutzt werden. Mit der von der Großen Koalition geplanten Gesetzesänderung fällt diese wichtige Restriktion. Nicht nur die Polizei, sondern praktisch alle Sicherheitsbehörden erhalten zukünftig einen unbeschränkten Zugriff auf die digitalisierten Gesichtsbilder. Einzige Bedingung für den Online-Zugriff auf die Lichtbilddateien ist, dass der Abruf „zur Erfüllung ihrer Aufgaben" erfolgt. Zu diesen Aufgaben gehört nicht nur die Strafverfolgung oder die Abwehr konkreter Gefahren. Polizeibehörden führen Verkehrskontrollen aus und betreiben Videoüberwachungsanlagen. Nachrichtendienste sind sogar weit im Vorfeld des Vorfeldes einer Gefahr tätig und sind nicht unbedingt dafür bekannt, sich bei der Datenerfassung zurückzuhalten."