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Das DNS ist in die Jahre gekommen: Braucht das Domain Name System ein Re-Design? | heis... - 0 views

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    "Über 30 Jahre alt ist das DNS und mit diversen Ergänzungen mittlerweile schwer überschaubar. Braucht es ein Re-Design oder sollte man es gleich pensionieren?"
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heise online - Glücksspiel-Sperrverfügung in NRW aufgehoben - 0 views

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    In den im August 2010 versandten Sperrverfügungen wurden die Provider Vodafone und die Deutsche Telekom dazu aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter BWin und Tipp24 für Kunden in NRW per DNS-Manipulation zu sperren
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heise online | US-Regierung will Struktur des Internet verteidigen - 0 views

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    In einer offiziellen Erklärung hat die US-Regierung klargestellt, dass sie sich Versuchen widersetzen werde, per Gesetz DNS-Sperren einzuführen. Gleichzeitig fordert sie effektivere Gesetze gegen Urheberrechtsverletzungen
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heise online | SOPA-Protest: Englischsprachige Wikipedia wird abgeschaltet - 0 views

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    Mit einem "Blackout Day" protestieren zahlreiche Websites gegen die im US-Kongress diskutierten Gesetze zum Schutz von Urheberrechten. Die Pläne für DNS-Sperren liegen unterdessen auf Eis
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Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views

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    " Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
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BGH: Internet-Zugangsanbieter können zur Sperrung von Websites verpflichtet w... - 0 views

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    "Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können Zugangs-Provider grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf Websites mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu sperren. Die Hürden dafür sind allerdings hoch."
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heise online | Urteil: Registrar nicht für Cybersquatting verantwortlich - 0 views

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    Laut eines Urteils ist eine Registrar nicht dafür verantwortlich, wenn seine Kunden unberechtigt erworbene Domainnamen auf andere Seiten weiterleiten
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heise online | Umstrittenes US-Zensurgesetz wird auf Eis gelegt - 0 views

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    Nach der deutlichen Kritik der US-Regierung an Gesetzgebungsvorhaben wie dem "Stop Online Piracy Act" wird der Vorschlag im Repräsentantenhaus wohl auf die lange Bank geschoben
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FBI-Haaranalytiker: falsche Zeugen der Anklage | Telepolis - 0 views

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    "Justizskandal: die US-Bundespolizei lieferte massenhaft falsche Analysen, die eine Verurteilung von Angeklagten begünstigten Das reale Ausmaß dieses Justizskandals ist noch kaum abzuschätzen, zahlenmäßig belegt ist nur ein kleiner Ausschnitt: In 257 von 268 untersuchten Gerichtsfällen, von denen bekannt ist, dass die Haaranalysen die Argumente der Staatsanwalt stützten und damit eine Verurteilung der Angeklagten begünstigten, waren die vom FBI vorgelegten belastende forensische Zeugnisse fehlerhaft. Das sind 95 Prozent."
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