GEMA vs. Youtube - "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar" - 0 views
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"Der Sperrvermerk wird deutsche Youtube-Nutzer wohl auch künftig begleiten, die Google-Tochter und die GEMA konnten sich nicht auf ein Vergütungsmodell einigen. Dabei gefällt auch der Sperrvermerk der Verwertungsgesellschaft nicht, die GEMA will nun sogar Schadensersatz in Millionenhöhe, weil die User glaubten, sie verderbe ihnen den Spaß. Selbst schuld, kommentiert Günter Poll"
Leistungsschutzrecht: Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren? | Digital | ZEIT ONLINE - 0 views
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Presseverlage wünschen sich vom Gesetzgeber dieses Sonderrecht, um vor allem Google verklagen zu können. Die Bundesregierung hat ihnen einen entsprechenden Gesetzentwurf geschrieben,
Die Lagerkämpfe ums Urheberrecht dauern an | Telepolis - 0 views
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"Eigentlich sollte es auf der Anhörung des Unterausschusses Neue Medien nicht nur um den Schutz, sondern auch die Vermarktung von kreativen Inhalten im Internet gehen. Doch am Ende reicht dafür die Zeit nicht mehr: der Ausschuss verzettelt sich in der Diskussion um Warnhinweise, die die Provider potenziellen Urheberrechtsverletzern zukommen lassen sollen. Die Diskussion zeigt dabei vor allem, dass die altbekannten Grabenkämpfe trotz der jüngsten Erfolge der Piratenpartei munter weitergeführt werden."
Gedanken zu einem Privileg | Telepolis - 0 views
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dass die Unterhaltungsindustrie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche die Politik dazu bewegen will, Grundrechte einzuschränken
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Der sogenannte Gallo-Bericht, der im Europaparlament mit der Mehrheit der konservativen Abgeordneten angenommen wurde, schlägt vor, diese Verfahren in ganz Europa zu übernehmen. Schließlich sollen, nach Vorstellung der Unterhaltungsindustrie, die Provider zukünftig den Internetverkehr ihrer Nutzer kontrollieren. Das ist so, als würde man die Post dazu verpflichten, alle Briefe zu öffnen, um zu kontrollieren, ob dort eine nicht autorisierte Kopie verschickt wird. Und all dies wird in Hinterzimmern zwischen Lobbyisten und Eurokraten ausgeklüngelt und in Richtlinienentwürfe umgesetzt
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Beide begehen aber noch einen weiteren kardinalen Fehler, der bis heute fahrlässig oder vorsätzlich wiederholt wird. Sie wenden nämlich die Terminologie und die Rechtsvorstellungen, die sich für Sachgüter entwickelt hatten, per Analogie auf die Kategorie der Ideen, Konzepte, geistigen Schöpfungen etc. (immaterielle Güter) an. Die Sachverhalte sind aber nicht analog
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"Urheberrechtsschutz ist ein Privileg, das die Gesellschaft Autoren (Schriftstellern, Wissenschaftlern, Komponisten u.a.) und Künstlern (Musikern, bildenden Künstlern u.a.) einräumt. Die Begründung dieser Privilegien aus einem Naturrecht an "geistigem Eigentum" ist ideologischer Überbau. Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "geistiger Diebstahl" stellen eine unzulässige Analogie zum Eigentumsbegriff des Sachgüterrechts dar und dienen zur Manipulation durch die Sprache. Die Autorenprivilegien lassen sich aufgrund ihrer Nützlichkeit verteidigen. Dann kann die Gesellschaft aber auch billigerweise eine Gegenleistung von den Autoren erwarten."
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