Gedanken zu einem Privileg | Telepolis - 0 views
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dass die Unterhaltungsindustrie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche die Politik dazu bewegen will, Grundrechte einzuschränken
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Der sogenannte Gallo-Bericht, der im Europaparlament mit der Mehrheit der konservativen Abgeordneten angenommen wurde, schlägt vor, diese Verfahren in ganz Europa zu übernehmen. Schließlich sollen, nach Vorstellung der Unterhaltungsindustrie, die Provider zukünftig den Internetverkehr ihrer Nutzer kontrollieren. Das ist so, als würde man die Post dazu verpflichten, alle Briefe zu öffnen, um zu kontrollieren, ob dort eine nicht autorisierte Kopie verschickt wird. Und all dies wird in Hinterzimmern zwischen Lobbyisten und Eurokraten ausgeklüngelt und in Richtlinienentwürfe umgesetzt
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Beide begehen aber noch einen weiteren kardinalen Fehler, der bis heute fahrlässig oder vorsätzlich wiederholt wird. Sie wenden nämlich die Terminologie und die Rechtsvorstellungen, die sich für Sachgüter entwickelt hatten, per Analogie auf die Kategorie der Ideen, Konzepte, geistigen Schöpfungen etc. (immaterielle Güter) an. Die Sachverhalte sind aber nicht analog
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"Urheberrechtsschutz ist ein Privileg, das die Gesellschaft Autoren (Schriftstellern, Wissenschaftlern, Komponisten u.a.) und Künstlern (Musikern, bildenden Künstlern u.a.) einräumt. Die Begründung dieser Privilegien aus einem Naturrecht an "geistigem Eigentum" ist ideologischer Überbau. Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "geistiger Diebstahl" stellen eine unzulässige Analogie zum Eigentumsbegriff des Sachgüterrechts dar und dienen zur Manipulation durch die Sprache. Die Autorenprivilegien lassen sich aufgrund ihrer Nützlichkeit verteidigen. Dann kann die Gesellschaft aber auch billigerweise eine Gegenleistung von den Autoren erwarten."