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Wenn Justiz, Psychiatrie und Politik gleichzeitig versagen | Telepolis - 0 views

  • So etwas nennen wir gefährliche Ignoranz gegenüber neuen Fakten
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    "Im Fall Gustl Mollath haben gleichzeitig Justiz, Psychiatrie und Politik versagt. Wurde hier bewusst das Recht gebeugt um einen unbequemen Mitwisser dubioser Bank-Praktiken aus dem Verkehr zu ziehen? Ein Gespräch mit den Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, die mit Die Affäre Mollath ein wirklich lesenswertes Buch darüber geschrieben haben"
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heise online | AT&T-Aktionäre gegen Netzneutralität - 0 views

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    Die Anteilseigner stimmen mit überwältigender Mehrheit für die Beibehaltung der Möglichkeiten zur Privilegierung, Behinderung und Priorisierung des Verkehrs im Breitband-Mobilfunk
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Internetnutzer wollen gar nicht kriminell sein | Telepolis - 0 views

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    "Dass die Unterstützung für SOPA und den Protect-IP-Act zumindest in ihrer aktuellen Form selbst in der US-amerikanischen Legislative nachlässt (inzwischen sind nicht nur die Abstimmungen auf unbestimmte Zeit verschoben, es rudern auch mehrere der ursprünglichen Antragsteller zurück) hat nicht zuletzt mit dem öffentlichkeitswirksamen massiven Lobbying von Internetfirmen zu tun. Zu Recht sehen sich diese in ihren Geschäftsmodellen bedroht, die nun einmal ganz wesentlich auf einem möglichst freien Verkehr aller möglichen, auch urheberrechtsgeschützten, Daten beruhen. Die ganz prinzipielle Notwendigkeit einer Ausweitung, respektive Neuanpassung von Copyright-Regelungen wird dabei eher selten in Frage gestellt. Die Idee, dass "geistiges Eigentum" eines besonderen Schutzes zu seiner kommerziellen Verwertung bedarf, begründet sich dabei in einer auf den ersten Blick plausiblen Annahme: Wenn eine Ware (zum Beispiel Musik) kostenlos zur Verfügung stünde, würde niemand willens sein, für den Genuss selbiger zu bezahlen"
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Britische Spionage: Neue Dokumente belasten GCHQ | tagesschau.de - 0 views

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    "Unterlagen des Ex-Geheimdienstmitarbeiters Snowden haben nach Informationen des NDR gezeigt, dass der britische Geheimdienst GCHQ wesentliche Teile des Internet-Verkehrs in Europa speichern und analysieren kann. Auch die Telekom soll betroffen sein."
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Analyse: Dem BMWi missglückt die Verteidigung der geplanten Neuregelung zur S... - 0 views

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    " Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Stellungnahme auf die teils harsche Kritik an der geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes reagiert. Es braucht jedoch schon einiges Wohlwollen, um hinter dem Text gute Absicht und Sachverstand zu erkennen, denn an wichtigen Stellen verzerren schwache und teils sogar falsche Argumente die Sicht, obwohl es hieb- und stichfeste durchaus gibt. Immerhin einige Erläuterungen erscheinen wünschenswert und eindeutig. So stellt das Ministerium beispielsweise in den Punkten 1, 3 und 12 in einfachen Worten dar, wie Betreiber von WLANs verhindern können, für Rechtsbrüche, die Dritte über ihre Anschlüsse begehen, in Haft genommen zu werden. Demnach muss niemand die Namen der Nutzer protokollieren, registrieren oder anderweitig erfassen; es genügt, den Namen des Nutzers zu kennen. Ferner müssen private wie auch kommerzielle Betreiber ihre WLANs verschlüsseln und fremde Nutzer zur Einhaltung von Rechtsvorschriften verpflichten. Dazu, so das Ministerium, reiche bei geschäftlichem Einsatz wie in Hotels oder öffentlichen Einrichtungen beispielsweise schon, dass "der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt". Für Anbieter wie den Freifunk, aber auch Läden- und Restaurant-Besitzer bedeutet das dennoch einen erhöhten Aufwand - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, müssten sie die Namen der Gäste erfassen. Auf kommerzielle Anbieter wie die Telekom oder auch Kabel Deutschland wirkt sich die Änderung nicht aus - sie haben die Namen ihrer Kunden ja schon längst. Weil die Erfassung für kleine und private Anbieter in der Praxis oft zu umständlich ist, erntet das Ministerium vor allem aus dieser Richtung Gegenwind. Wer Wind sät... Ein Teil des Frage-Antwort-Katalogs taugt freilich nur wenig dafür, den Gegenwind abzuschwächen, denn zumindest die Punkte 5, 10 und 13 irritieren. In Punkt 5 versucht die Regierung, die Verpflichtung zur WLAN-Verschlüsse
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Druckversion - IT-Sicherheit: Berliner Verkehrsbetriebe ziehen Klage gegen BS... - 0 views

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    "Die BVG erkennt nun doch an, eine kritische Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zu unterhalten und entsprechende Schutznachweise erbringen zu müssen."
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