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Eingeschränktes Parallelpetitionsrecht statt Volksbegehren | Telepolis - 0 views

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    "Eines der Rechte, das auch absolutistische Herrscher häufig gewährten, war das Petitionsrecht. Allerdings war dies häufig so unverbindlich ausgestaltet, dass man kaum von einem echten, sondern eher von einem Scheinrecht sprechen sollte: So konnten Bittschriften zwar eingereicht werden - aber es stand ganz im Willen des Herrschers und seines bürokratischen Apparates, auf welche von ihnen er eingehen und welche er abschlägig bescheiden wollte. Diese weitgehende Willkür ermöglichte es, Privilegien für Günstlinge nicht als solche erscheinen zu lassen, sondern als Wohltaten, die Wünschen aus der Bevölkerung entsprangen. Und weil der Herrscher in seiner Reaktion auf Petitionen so frei war, konnten sich diese auch zu Boomerangs entwickeln, die von den Petenten gänzlich unerwünschte Ergebnisse hervorbrachten"
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Gedanken zu einem Privileg | Telepolis - 0 views

  • dass die Unterhaltungsindustrie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche die Politik dazu bewegen will, Grundrechte einzuschränken
  • Der sogenannte Gallo-Bericht, der im Europaparlament mit der Mehrheit der konservativen Abgeordneten angenommen wurde, schlägt vor, diese Verfahren in ganz Europa zu übernehmen. Schließlich sollen, nach Vorstellung der Unterhaltungsindustrie, die Provider zukünftig den Internetverkehr ihrer Nutzer kontrollieren. Das ist so, als würde man die Post dazu verpflichten, alle Briefe zu öffnen, um zu kontrollieren, ob dort eine nicht autorisierte Kopie verschickt wird. Und all dies wird in Hinterzimmern zwischen Lobbyisten und Eurokraten ausgeklüngelt und in Richtlinienentwürfe umgesetzt
  • Beide begehen aber noch einen weiteren kardinalen Fehler, der bis heute fahrlässig oder vorsätzlich wiederholt wird. Sie wenden nämlich die Terminologie und die Rechtsvorstellungen, die sich für Sachgüter entwickelt hatten, per Analogie auf die Kategorie der Ideen, Konzepte, geistigen Schöpfungen etc. (immaterielle Güter) an. Die Sachverhalte sind aber nicht analog
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  • Eine Sache kann nicht zwei Menschen gleichzeitig gehören (In Eigentümergemeinschaften besitzt jeder nur ein Teileigentum). Bei immateriellen Gütern ist dies anders
  • Begriffe wie geistiges Eigentum, geistiger Diebstahl etc. beruhen also auf einer falschen Analogie, sind Übergeneralisierung, und überall, wo sie benutzt werden, liegt der Verdacht der Manipulation durch die Sprache nahe.
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    "Urheberrechtsschutz ist ein Privileg, das die Gesellschaft Autoren (Schriftstellern, Wissenschaftlern, Komponisten u.a.) und Künstlern (Musikern, bildenden Künstlern u.a.) einräumt. Die Begründung dieser Privilegien aus einem Naturrecht an "geistigem Eigentum" ist ideologischer Überbau. Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "geistiger Diebstahl" stellen eine unzulässige Analogie zum Eigentumsbegriff des Sachgüterrechts dar und dienen zur Manipulation durch die Sprache. Die Autorenprivilegien lassen sich aufgrund ihrer Nützlichkeit verteidigen. Dann kann die Gesellschaft aber auch billigerweise eine Gegenleistung von den Autoren erwarten."
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NSA-Affäre: Überwachung "um die Landessprache zu lernen" | heise online - 0 views

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    Die NSA hat Details über 12 Fälle vorgelegt, in denen Angestellte des Geheimdienstes ihre Privilegien ausnutzten, um etwa Lebensgefährten auszuspionieren. Zumeist gab es keine Konsequenzen
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Friedrich erhebt Sicherheit zum "Supergrundrecht" | heise online - 0 views

  • Der Begriff des "Supergrundrechts" legt aber nahe, dass die in demokratischen Verfassungen als Abwehr gegen Eingriffe des Staates verankerten Grundrechte zu Privilegien zweiter Klasse entwertet werden sollen
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    Während der Bundesinnenminister auf den Spuren Otto Schilys wandelt und der Sicherheit Vorrang vor allen anderen Grundrechten einräumt, halten andere CSU-Politiker den Datenschutz für romantisch verklärt.
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Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Firmenerben müssen bangen - taz.de - 0 views

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    "Das Verfassungsgericht nimmt sich die Erbschaftsteuer zur Brust. Der Bundesfinanzhof moniert an ihr die „Überprivilegierung" von Unternehmern."
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