Dass die Verwaltung bestimmt, was öffentlich gemacht wird", aber zugleich über die Hälfte der Klagen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Erfolg haben, waren Argumente für eine IFG-Novelle auf einer Anhörung des Bundestags.
Die SPD möchte den Staat mit einem neuen Gesetzesentwurf zu mehr Transparenz verpflichten. Schwarz-Gelb findet den Entwurf "rasch zusammengeschustert" und mangelhaft - und lehnt ihn ab.
"Wenn Journalisten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Akteneinsicht erhalten, kann das teuer werden. Ein Volontär der WAZ-Mediengruppe soll 2.000 Euro Gebühren an das LANUV zahlen - und klagt nun gegen das dem grünen Umweltminister Johannes Remmel unterstehende Amt"
""Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind" - urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein Demokratiegebot, ein Archivgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz - diese Rechte können aber laut richterlicher Erlaubnis ohne Risiko durch "Privatisierung" umgangen werden können. Wohlgemerkt: "Privatisierung" durch Beamte, Parteien und Wirtschaftsunternehmen. Alles legal, der Bürger muss das hinnehmen, die Richter haben daran nichts auszusetzen"
Telcos speichern Zielnummern erfolgloser Anrufe, Mobilfunker halten Zell-IDs fest, die für Bewegungsprofile über Monate hinweg taugen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und Branchenvertreter wollen mit einem Leitfaden Abhilfe schaffen.
"Wer Informationen aus öffentlichen Beständen erhalten hat, darf diese künftig weiterverbreiten - auch im Internet. Die Voraussetzungen dafür hat der Bundestag mit seiner Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes geschaffen."
"Wenn Behörden Information freigeben, heißt das nicht, dass jeder sie sehen darf. Das Innenministerium will klagen, weil FragdenStaat.de ein Gutachten veröffentlichte"