Euphemismus Hausdurchsuchung | Telepolis - 0 views
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der Richtervorbehalt ist seit langem nur noch Fassade und Placebo. Bereits 2002 wurde in einer Studie der Universität Bielefeld zur Thematik der Telefonüberwachung dargelegt, wie wenig der Richtervorbehalt tatsächlich vor willkürlichen Anordnungen schützt. Die Richter, so die Studie, würden weitgehend kritiklos die Argumentationen derjenigen übernehmen, die den Antrag auf eine Anordnung einreichen