So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
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