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Benjamin Jörissen

Stanford Univ.-Studie: Social Web löst eine Revolution des Schreibens aus - 0 views

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    Eine Studie belegt unsere heimliche Literarisierung durch das Internet
Benjamin Jörissen

Telepolis & politische Webseiten auf Sperrliste: Jugendschutz und politische Zensur - 0 views

  • Wenn man dem Jugendschutzfilter JusProg Glauben schenkt, ist das politische Netz und auch Telepolis jugendgefährdend
  • Pornographen als Jugendschützer? Hinter JusProg stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter.
  • In der Schwarzen Liste des Filteranbieters JusProg e.V. finden sich massenhaft alternative Medien wie beispielsweise Telepolis oder die Nachdenkseiten, die offensichtlich nach Einschätzung der Hamburger Jugendschützer nicht für Jugendliche geeignet sind. Auch die Internetseiten der Grünen und der Piratenpartei sind nach Einschätzung von JusProg jugendgefährdend. Dies alles wäre lediglich eine weitere Internetposse unter vielen, wenn nicht ausgerechnet JusProg als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wäre
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  • Inter Content ist einer der größten Anbieter von Pornographie im deutschsprachigen Teil des Internets. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter der Bauer Verlagsgruppe
  • Eine stichprobenartige Überprüfung am Wochenende ergab, dass jeder zweite politische Blog in der Schwarzen Liste von JusProg mit dem Label "gesperrt" versehen wurde.
  • Vor allem Seiten, auf denen gegen Zensurmaßnahmen argumentiert wird, gelten den "Jugendschützern" als anstößig - so findet sich neben Lawblog und Chaos-Radio auch der AK Vorratsdatenspeicherung auf der Sperrliste wieder.
  • Anders als bei Blogs und alternativen Medien drücken die selbsternannten Jugendschützer bei etablierten Medien auch schon mal gerne beide Augen zu. Bis auf die "jugendgefährdende" TAZ gelten dort alle Online-Ableger größerer Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften als unbedenklich. Auch der Online-Ableger der BILD-Zeitung stellt samt seiner "Erotik-Seiten" für die Jugendschützer kein Problem dar, obgleich dort in Bild, Film und Text sexueller Content angeboten wird, der eine Einordnung nach FSK 16 gebieten würde. Ob dies daran liegt, dass Bild.de zu den Unterstützern des Vereins gehört?
  • Wer immer noch die Meinung vertritt, Jugend- und Kinderschutz habe nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sollte durch die Sperrliste von JusProg nun eines besseren belehrt sein. Letztendlich zeigt diese Affäre, wie schnell es gehen kann, dass unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes Zensur gegen Andersdenkende ausgeübt werden kann.
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