Das Bundeskabinett will mit einer Reform des Urheberrechts die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern und Filmen erlauben, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist
Das Parlament will die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern, Musikstücken und Filmen erlauben, deren Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Damit verknüpft haben die Abgeordneten eine Open-Access-Klausel.
Der Ministerrat hat eine Richtlinie gebilligt, die eine nichtkommerzielle Nutzung geschützter Werke erlaubt, für die kein Urheber mehr aufzufinden ist. Auch die Reform der Normungsverordnung winkten die Mitgliedstaaten durch.
"Unter dem Konkurrenzdruck der Piratenpartei wollten sich die Grünen neu zum Internet positionieren und Schutzfristen im Urheberrecht verkürzen - konnten sich aber nicht einigen. Doch das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke wollen sie legalisieren, sofern es nichtkommerziell bleibt"