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ICSID: Vattenfall gegen Deutschland | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Selvyn Seidel übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten für Firmen, die Regierungen in teuren Gerichtsverfahren auf Schadensersatz verklagen.
  • Hier hat ein merkwürdiges Gericht seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID. Vor diesem Gericht können Unternehmen gegen ausländische Staaten klagen, und zwar dann, wenn sie der Meinung sind, diese Länder hätten auf unfaire Weise den Wert ihrer Investitionen geschmälert, ohne sie dafür zu entschädigen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, ist rund um das Gericht eine ebenso kraftvolle wie profitable Justizmaschinerie entstanden, bedient von Wirtschaftsanwälten international operierender Großkanzleien. Wer sich anschaut, wie diese Maschinerie funktioniert, findet neue Antworten auf die alte Frage, wie viel Macht auf dieser Welt die Staaten haben und wie viel die Konzerne.
  • Einer davon ist ICSID-Case ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany. Streitpunkt: der deutsche Atomausstieg. Nach Fukushima musste der schwedische Energiekonzern die von ihm betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel schließen. Neben dem ICSID gibt es noch einige kleinere Gerichte für Investitionsstreitigkeiten. Für sie alle gilt: Sie sind keine herkömmlichen Gerichte, wie man sie in Europa und Amerika kennt, sondern sogenannte Schiedsgerichte.
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  • Die Richter arbeiten nicht fest am Schiedsgericht, sie sind keine Beamten, nicht einmal Angestellte. Es sind juristische Fachleute aus vielen verschiedenen Ländern. Sie werden von den Streitparteien für das jeweilige Verfahren berufen und kommen zur Verhandlung in einem der Räume des Schiedsgerichtes zusammen. Es gibt dort keine Zuschauerbänke, denn die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das ist der zweite Unterschied. Vattenfall hat die Bundesrepublik, also sozusagen alle Deutschen, vor dem ICSID auf Schadensersatz in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro verklagt. Das entspricht knapp der Hälfte der jährlichen deutschen Entwicklungshilfe.
  • Der Beschluss, der erst in zwei Jahren zu erwarten ist, wird wohl unabänderlich sein. Denn gegen ein Urteil des ICSID kann man keine Rechtsmittel vor einer höheren Instanz einlegen, keine Berufung, keine Revision. Das ist der dritte Unterschied. Grundlage dieser Gerichtsverfahren sind sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen den verschiedensten Staaten der Welt. Es gibt rund 3.000 solcher Abkommen, sie umspannen die Erde wie ein unsichtbares Netz aus Paragrafen.
  • Vor dem Schiedsgericht ist ein Staat der Beklagte, nicht der Kläger. Er kann nur Geld verlieren, nicht gewinnen. Jeder Kanzler, jeder Premierminister, jeder Präsident muss sich dem Urteil des ICSID beugen. So steht es in den Verträgen.
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    "Es tagt in Washington hinter verschlossenen Türen: Ein geheimnisvolles Gremium aus drei Richtern kann eine Regierung zu Strafen in Milliardenhöhe verurteilen, wenn ein Konzern seine Geschäfte bedroht sieht. Eine Paralleljustiz ist entstanden, die bald noch mächtiger werden könnte"
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