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Home/ PiratenThemen/ Group items tagged Bundestrojaner

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Staatstrojaner: Kaum Erfolg bei Fahndungsversuchen - taz.de - 0 views

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    "Die Entdeckung von staatlicher Schnüffel-Software sorgte für viel Aufregung. Jetzt stellt sich heraus, dass BKA und Zoll wenig Erfolg mit den Trojanern haben"
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Deutsche Schnüffel-Software: Staatstrojaner im Außendienst? - taz.de - 0 views

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    "Auf deutsche Initiative tauscht sich eine europäische Arbeitsgruppe seit dem Jahr 2008 über Spähsoftware aus. Der Bundestag wurde darüber nicht informiert"
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heise online - Schweizer Regierung will Staatstrojaner beschränkt erlauben - 0 views

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    Bisher ist der Einsatz von Staatstrojanern in der Schweiz nicht geregelt. Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren solche Software einsetzen dürfen soll. Online-Durchsuchungen sollen aber nicht zulässig sein
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heise online - Datenschützer prüft alle 22 Trojanereinsätze in Bayern - 0 views

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    Der bayerische Innenminister habe ihn um eine Prüfung aller Fälle ersucht, in denen ein Trojaner auf den Rechner von Verdächtigen aufgespielt worden war, sagte Landesdatenschützer Thomas Petri
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Staats-Trojaner für Smartphones entdeckt | heise online - 0 views

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    "Kaspersky und das Citizen Lab haben Spionage-Software für Smartphones analysiert, die sie der Firma Hacking Team zuschreiben. Die verkauft ihre Überwachungs-Software ganz offiziell an staatliche Stellen in aller Welt."
Mela Eckenfels

Internet-Law » "nur soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben" - 0 views

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    Immer mehr Bundesländer räumen ein, den Behördentrojaner einzusetzen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann betont laut NDR, der Einsatz erfolge "nur, soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben". Sein bayerischer Amtskollege Herrmann behauptet, dass man den Trojaner lediglich für die Quellen-TKÜ und ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des BVerfG einsetze. Die Aussage Herrmanns ist allein deshalb falsch, weil ein rechtswidriger Einsatz des Bayerntrojaners bereits gerichtlich festgestellt worden ist. Für den Einsatz eines Trojaners mit einer Funktionalität wie sie der CCC beschrieben hat, besteht zumindest im Bereich der Strafprozessordnung keinerlei Rechtsgrundlage. Eine Onlinedurchsuchung ist in der StPO nicht vorgesehen. Nach den Vorgaben des BVerfG wäre eine solche Maßnahme auch nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Das sind Leib, Leben und Freiheit einer Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Mela Eckenfels

Überwachung: Kontrolle außer Kontrolle - Feuilleton - FAZ - 0 views

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    "er demokratische Staat darf nicht arglos sein. Kontrollieren muss er, was in seinem Einflussbereich geschieht, gerade auch dann, wenn er Bürgerrechte schützen will. Aber seine Vollzugsorgane müssen ebenfalls kontrolliert werden. Manchmal stellt sich dann heraus, dass die übermütige Abwehr mutmaßlicher Gefahren Schlimmerem die Tür öffnet. Wer sich unverdächtig wähnt, wird sagen: „Sollen sie nur spähen, ich habe nichts zu verbergen." Äußerungen dieses Zuschnitts machen einen vornehmen Bogen um die bildkräftigen Ausdrücke der Computersicherheitssprache. Die spricht von Ratten, nämlich RATs (Remote Access Tools), wenn Rechner der Verfügung ihrer Anwender entzogen werden. Die spricht von Zombies, um die mit dergleichen infizierten Rechner zu bezeichnen. Fahnder, so hat die Republik am Sonntag erfahren, haben Ratten losgelassen, um Zombies zu züchten. Staatliche Hoheitsträger haben damit gegen Direktiven des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. "
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