Sie ermöglichen ausländischen Investoren, gegen Staaten zu klagen – und zwar gegen jede politische Entscheidung, die ihre Eigentumstitel und die geplanten Gewinne aus ihren Investitionen bedroht, sei es wegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen oder durch die Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Verhandelt wird vor internationalen Schiedsgerichten, die nationalen Gerichte haben darauf keinen Einfluss. Die Schiedsgerichte setzen sich meistens aus drei von den Streitparteien ernannten Privatpersonen zusammen, die nach den Regeln der im Investitionsabkommen festgeschriebenen Schiedsinstitution handeln