Skip to main content

Home/ OER - Open Educational Resources/ Group items tagged urheberrecht

Rss Feed Group items tagged

Jöran Muuß-Merholz

OER-Studie: Urheberrecht ist keine Hürde für mehr offene Bildungsmaterialien - 1 views

  • 13. August 2013 von Redaktion iRights.info Print Friendly Print Friendly Mehr zu: Bildung + Wissen Creative Commons + Lizenzen In eigener Sache Open Educational Resources
  • Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht”. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.
  • Auch wenn die Wahl der Lizenz von der zugrundeliegenden Strategie abhängt, spricht vieles dafür, offene Bildungsmaterialien unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen und neue Insellösungen zu vermeiden, argumentiert die Studie.
  • ...1 more annotation...
  • „Das Prinzip der Lizenzgebührenfreiheit bedeutet nicht, dass mit Open Content kein Geld verdient werden darf oder kann”, heißt es zum ökonomischen Potenzial von offenen Bildungsressourcen. Im Kern geht es auch bei freien Lizenzen im Bildungsbereich nicht darum, Kosten zu sparen, sondern eine freie Nutzung, Weitergabe und Weiterentwicklung zu ermöglichen, hält die Studie fest.
Jöran Muuß-Merholz

Urteil: Einbetten von Internetvideos verletzt kein Urheberrecht | heise online - 0 views

  • 09.07.2015 18:16
  • Wer fremde Videos auf seiner eigenen Webseite einbettet, verletzt nicht grundsätzlich das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Donnerstag entschieden. Dieses Framing ist aber nur gestattet, wenn der Rechteinhaber das Video selbst zuvor für Internetnutzer frei zugänglich gemacht hat.
  • Der BGH legte den Fall dann dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Der EuGH urteilte im vergangenen Jahr, das Einbetten fremder Videos auf der eigenen Internetseite verstoße nicht gegen das Urheberrecht. Danach war der BGH erneut am Zuge
  • ...1 more annotation...
  • Grundsatzentscheidung: Danach stellt Framing dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist.
Jöran Muuß-Merholz

Vertrag von Marrakesch - Wikipedia - 0 views

  • Der Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen (Vertrag von Marrakesch) ist ein völkerrechtlicher Vertrag auf dem Gebiet des Urheberrechts, der am 30. September 2016 in Kraft trat.
  •  
    "Der Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen (Vertrag von Marrakesch) ist ein völkerrechtlicher Vertrag auf dem Gebiet des Urheberrechts, der am 30. September 2016 in Kraft trat. "
Jöran Muuß-Merholz

J&K - Jöran und Konsorten » » Das langsame Sterben des Schulbuchs - 0 views

  •  
    Warum im digitalen Wandel das Urheberrecht das verbietet, was pädagogisch geboten ist. Den Schulen droht ein Kulturkampf. Oder: Das Schulbuch, König der alten Schulmedien, stirbt. Sein Nachfolger steht bereit - wird aber vom aktuellen Urheberrecht blockiert. Ungekürzte Version des Artikels in der taz vom 2.5.2012. Von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz
Jöran Muuß-Merholz

J&K - Jöran und Konsorten » » Das langsame Sterben des Schulbuchs - 0 views

  •  
    Warum im digitalen Wandel das Urheberrecht das verbietet, was pädagogisch geboten ist. Den Schulen droht ein Kulturkampf. Oder: Das Schulbuch, König der alten Schulmedien, stirbt. Sein Nachfolger steht bereit - wird aber vom aktuellen Urheberrecht blockiert. Ungekürzte Version des Artikels in der taz vom 2.5.2012. Von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz
Jöran Muuß-Merholz

Drei Mythen über Open Educational Resources - iRights.info - 0 views

  • 11. September 2014 | Till Kreutzer
  • Dabei zeigen die Erfahrungen mit freien Lizenzen, Open-Source-Software und Wikipedia, dass kein Problem unüberwindbar ist, oft aber neue Antworten gefunden werden.
  • Mythos 1: OER bergen große urheberrechtliche Probleme
  • ...19 more annotations...
  • Sie basieren zwar grundsätzlich auf dem Urheberrecht und sehen auch keineswegs vor, dass deren Inhaber auf Urheber- und Nutzungsrechte verzichten müssten.
  • Verträge
  • Open Educational Resources basieren auf freiwilligen Entscheidungen und stehen insofern perfekt mit dem Urheberrecht in Einklang.
  • da sie – verglichen mit den urheberrechtlichen Regelungen – verhältnismäßig leicht verständlich sind.
  • Sie steigern damit die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Bildungsmaterialien, die häufig bereits ohnehin frei ins Netz gestellt werden. Dies kommt Anbietern und Nutzern gleichermaßen zugute.
  • Zwar kann auch die Interpretation von Open-Content-Lizenzen in Grenzfällen sehr kompliziert sein – verglichen mit der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die weitaus meisten Fragen jedoch recht einfach zu klären, selbst für juristische Laien.
  • Die mit Open Educational Resources verbundenen Rechtsfragen können zwar durchaus kompliziert sein, unüberwindbare rechtliche Hindernisse ergeben sich aber nicht
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Entstehungsprozess ab. Hier sind zunächst alle Modelle denkbar, die auch bei herkömmlichen Bildungsmaterialien angewendet werden. Der OER-Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie die Lehr- und Lernmaterialien entstehen, sondern zielt auf die Nutzungsmöglichkeiten, die solche Materialien eröffnen
  • Redaktionelle Prozesse unter Anwendung von Peer-Review-Verfahren sind ebenso möglich wie andere herkömmliche Methoden.
  • An der Wikipedia zeigt sich, dass auch Communities sehr effizient Qualitätssicherung betreiben können, wenn sie gut organisiert sind.
  • es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass sie traditionellen Publikationen dieser Art heute weit überlegen ist.
  • Wikipedia hat aber dem Einwand den Bogen entzogen, dass Materialien, die in dezentralen Strukturen entwickelt und im Prinzip von jedermann verändert werden können, generell qualitativ minderwertig seien oder sich die Qualität nicht dauerhaft erhalten lasse. Wikipedia zeigt vielmehr deutlich, dass intelligente Organisationskonzepte und Anreizmodelle ohne weiteres für hohe Qualität sorgen können.
  • Abseits von konkreten Erkenntnissen aus Modellprojekten bleiben Diskussionen über Qualitätssicherung und die Gefahren neuer Modelle ohnehin rein theoretisch.
  • Open Educational Resources machen es im Idealfall zugleich möglich, dass sie von denjenigen Menschen geschaffen, aktualisiert, angepasst werden, die sie selbst nutzen – sei es als Lehrender oder als Lernender
  • Man muss nicht davon überzeugt sein, dass Open Educational Resources ein guter und richtiger Ansatz sind, um Bildung zu fördern. Wer sie aber nur als Gefahr sieht und unreflektiert auf vermeintliche Nachteile verweist, muss sich vorwerfen lassen, das offensichtliche Potenzial bewusst zu ignorieren oder schlicht nicht zu verstehen.
  • Finanzierungs- oder Qualitätssicherungsfragen sind dabei Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Unüberwindbare Hürden aber sehen anders aus.
Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
  • ...15 more annotations...
  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
Jöran Muuß-Merholz

Dein Experte für Bildersuche und Urheberrecht | LAPIXA - 1 views

  •  
    "Dein Experte für Bildersuche und Urheberrecht Wir finden deine gestohlenen Bilder und sorgen für eine faire Rechteverfolgung. "
Jöran Muuß-Merholz

Neues Whitepaper: Bildrechte im Internet » Blogwerk - 1 views

  • die rechtliche Situation in der Schweiz zusammenfasst
  •  
    "Urheberrecht, Persönlichkeitsschutz, Markenrecht: Unser neues Whitepaper klärt Sie auf über die rechtlichen Stolpersteine und die wichtigsten Fragen der Bildverwendung im Internet."
Jöran Muuß-Merholz

Das entfesselte Wissen | re:publica 12 - 1 views

  •  
    WIE SIEHT EIN URHEBERRECHT FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT AUS? Session Ankündigung re:publica 2012
Jöran Muuß-Merholz

Digitales Lernen: Copy and Pay in der Schule | FTD.de - 0 views

  • "Wenn ich nur eine einzige Seite aus einem Schulbuch einscanne und für die Klasse ins Wiki stelle", sagt er, "mache ich mich strafbar."
  • "Lehrer begehen ständig Urheberrechtsverletzungen", sagt ein Lehrer, der nicht genannt werden möchte. "Weil von ihnen erwartet wird, dass sie ihren Unterricht mit den neuesten Materialien vorbereiten."
  • Verband Bildungsmedien (VB)
  • ...13 more annotations...
  • dass jährlich rund 400 Millionen Fotokopien an Schulen gemacht werden
  • jährlich ein Verlust von etwa 400 Mio. Euro entsteht.
  • "Wenn die Digitalisate nicht kontrolliert werden, kann der Markt kaputtgehen."
  • "Es ist Lehrern ja nicht zu vermitteln, dass sie Fotokopien machen dürfen - diese aber nicht digital abspeichern und ihren Schülern am Bildschirm vorführen dürfen"
  • Unser Hauptziel ist: Rechtssicherheit für die Lehrer
  • "Es steckt eine erhebliche Leistung dahinter, ein Schulbuch zu entwickeln", sagt VB-Mann Bornhorn, "die muss angemessen vergütet werden.
  • Preisaufschlag auf jedes Schulbuch
  • pauschale Vergütung
  • individuelle Lizenzvereinbarungen mit Schulen oder Schulträgern
  • Zuletzt machten die Verlage 370 Mio. Euro Umsatz. Pro Schüler wenden Länder und Kommunen oft nicht mehr als 25 Euro im Jahr auf.
  • Durch viele Schulformen und etwa 3000 Lehrpläne in 16 Bundesländern müssen von einem Schulbuch manchmal mehr als zehn verschiedene Ausgaben entwickelt werden. Teilweise wird eine Ausgabe für 800 Schüler in einem Fach in einem Bundesland gedruckt.
  • Die Entwicklungskosten für ein Schulbuch inklusive Arbeitsbuch, Unterrichtsvorbereitung und CD "liegen im Millionenbereich", sagt Feldmann.
  • "Ich tausche ständig mit Kollegen Arbeitsblätter aus. Wie sollen wir arbeiten, wenn dieses Tauschen im digitalen Bereich strikt untersagt ist?" Manche Lehrer sind mittlerweile so genervt von dem Hin und Her zwischen Verlagen und Ministern, dass sie selbst erstellte Materialien ins Netz stellen. "Wenn die Verlage uns keine guten Angebote machen", sagt Schaumberg, "nutzen wir einfach mehr frei zugängliche Unterrichtsmaterialien im Internet.
  •  
    "Lehrer hebeln mit digitalen Raubkopien das Urheberrecht aus. Die Schulbuchverlage fordern jetzt für das Speichern von Lehrmaterial Geld - aber die Kultusminister wollen dafür nicht zahlen."
Jöran Muuß-Merholz

Aus Schulbüchern kopieren - ist das erlaubt? (didacta-bildungsklick.tv) - You... - 0 views

  •  
    Fragen an Dr. Wolf von Bernuth, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht in der Schule
Jöran Muuß-Merholz

Urheberrechtsdialog Tag 3 - Forschung Schule Bildung - YouTube - 0 views

  •  
    Runder Tisch auf Einladung der Piratenpartei zum Thema Urheberrecht für Bildung, Schule, Forschung mit Bruno Kramm, Martin Delius, Andreas Baer, Dr. Wolf von Bermuth, Felix Schaumburg, Jöran Muuß-Merholz, Andi Popp, Sandra Schenk, Birgit Redelewski, Katharina Niemeyer, Kathie Wolters, Anke Domscheit-Berg
Jöran Muuß-Merholz

Künstliche Intelligenz: Kampf um das Urheberrecht | heise online - 0 views

  •  
    Ich halte künstliche Intelligenz für gefährlich. Es gibt viele Server und Programme. Eines schönen Tages kann er gegen einen Mann zu den Waffen greifen.
  •  
    Zunächst einmal ist jede künstliche Intelligenz eine Reihe von entwickelter Software. Alles, was Sie brauchen, ist https://qawerk.de/softwaretesten/ denn die wissen, wie man jede Software richtig auf Fehler testet. Wenn Ihre Programme keine Fehler und Bugs enthalten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass künstliche Intelligenz Probleme hat, sehr gering.
Jöran Muuß-Merholz

Fachforum Open Content und Rechtsfragen 8.11.2012 - Johann Wolfgang Goethe-Un... - 0 views

  • Was steckt hinter dem Begriff und Konzept der Open Educational Resources, kurz OER genannt?
  • Rechtslage zur Bereitstellung eigener und der Nutzung und Wiederverwendung fremder (Lern)ressourcen
  • Open Practices
  • ...4 more annotations...
  • Urheberrecht
  • rechtlichen) Tücken
  • OpenLearnWare
  • Arbeitsgruppen
  •  
    Fachforum 8.11.12, Universität Frankfurt Open Content und Rechtsfragen Open Educational Resources und Open Content Strategien: Konzepte, Rechtslage und aktuelle Entwicklungen Was steckt hinter dem Begriff und Konzept der Open Educational Resources, kurz OER genannt? Wie viele Hochschulen haben eigentlich eine (Open) Content Strategie und brauchen sie das überhaupt? Entwicklungen an Hochschulen, wo sich in Abhängigkeit von Medienformate oder Inhaltskategorien neben den Lernmanagementplattformen oftmals mehrere Portale und Verbreitungskanäle aufbauen, (z.B. Vorlesungsaufzeichnungen, digitale Lerninhalte und Dissertationen) machen deutlich, dass es an der Zeit ist, sich der Herausforderung der Entwicklung einer Content Strategie zu stellen. Dabei stellt auch sich die Frage, welche Inhalte nur intern und welche einer größeren Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Zugleich stehen Hochschulen, Schulen und andere Einrichtung auch vor der Herausforderung, frei verfügbare Lernressourcen zu nutzen. Zugleich besteht bei Lehrenden und Entscheidungsträgern dieser Einrichtungen oftmals viel Unsicherheit bezüglich der Rechtslage zur Bereitstellung eigener und der Nutzung und Wiederverwendung fremder (Lern)ressourcen. Diesen Fragen möchte sich das Fachforum stellen. Es zielt darauf ab, eine Klärung des Begriffs und Konzepts der Open Educational Resources vorzunehmen, Beispiele für Open Content Strategien an Hochschulen zu diskutieren und mehr Transparenz zur aktuellen Rechtslage herzustellen. Dabei soll auch das Konzept der Creative Commons als Lösungsansatz zum Contenttausch und die Rolle der Hochschulen als Open Content Lieferant betrachtet werden. Neben den Vorträgen finden die Teilnehmenden in parallelen Arbeitsgruppen viel Raum zum direkten Austausch miteinander und zur Vertiefung einzelner Themen.
Jöran Muuß-Merholz

Landtag SH - Top 15 - OER-Strategie / freies Lern- und Lehrmaterial - 0 views

  • » Große Antrage « Entwicklung einer OER-StrategieGroße Anfrage der Fraktion der PIRATEN - Drs. 18/3969→ Antwort der Landesregierung - Drucksache 18/4163
  • 13.10.2016
  • Der Landtag ist sich einig: Das digitale Lernen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird immer wichtiger. Dabei spielen sogenannte OER-Materialien (Open Educational Resources) eine immer entscheidendere Rolle.
  • ...3 more annotations...
  • Noch offene Fragen zur Rechtssicherheit, zum Urheberrecht, zur Unterrichtsgestaltung und zur Qualitätskontrolle sollen jetzt im Bildungsausschuss beraten werden.
  • Krumbeck forderte, das Urheberrecht nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens zu lockern, damit digitale Inhalte für Bildung und Fortbildung grundsätzlich kostenfrei genutzt werden können. Dieses lehnten die Redner von CDU und SPD allerdings ab.
  • Die Landesregierung sieht in der Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien in Schulen und Unis sowie in den Bereichen der beruflichen Bildung und der Weiterbildung einen großen Nutzen. Insbesondere an Schulen erwartet das Bildungsministerium von der fortschreitenden Entwicklung sogenannter OER-Materialien (Open Educational Resources) „positive Erwartungen im Hinblick auf Unterrichtsqualität und Differenzierungsmöglichkeiten sowie eine Entlastung der Lehrkräfte“.
Felix Schaumburg

Tragt CC in die Lehrerzimmer!!! « Damian Duchamps' Blog - 0 views

  • Unterrichtsmaterialien und Urheberrechte sind ein schwieriges Thema für Lehrerinnen und Lehrer. Alle käuflich erworbenen Materialien sind in der Regel mit mehr oder weniger eingeschränkten Nutzungsrechten versehen.
  • untersagt in § 3 jegliche Form der Digitalisierung bzw. digitalen Speicherung, die über den Kopiervorgang auf Papier hinausgeht
  • Erlaubt ist demnach zwar die Kopie eines Bildes aus einem Schulbuch und Weitergabe an Schüler. Komplett untersagt ist jedoch das Einscannen des Bildes, um es in ein eigenes Arbeitsmaterial einzubinden, da dadurch eine digitale Kopie entsteht. Mit Kopierer, Schere und Kleber ist selbiges nicht untersagt.
  • ...2 more annotations...
  • Der Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrern ist weder Creative Commons bekannt (Guido Brombachs Beobachtung), noch wissen sie um die Möglichkeiten, welche sich daraus für sie ergeben.
  • Schafft man dieses, wird es Lehrerinnen und Lehrern möglich sein, ihre Materialien im rechtlich sicheren Rahmen untereinander auszutauschen, innerhalb des Kollegiums, in schulübergreifenden Arbeitskreisen, auf Fortbildungen, in Lehrerplattformen und Online-Material-Pools.
Jöran Muuß-Merholz

Sinn und Unsinn von Creative Commons (Urheberrecht #01) - 1 views

  •  
    Nach einer kurzen Einführung in Creative Commons diskutieren die Teilnehmer über den Sinn und Unsinn neuer und alter Urheberrechtsmodelle.
Jöran Muuß-Merholz

Moers: Schule droht Abmahn-Ärger - 1 views

  • 25. April 2015
  • Moers
  • Eine Anwaltskanzlei wirft der Grundschule St. Marien eine Verletzung des Urheberrechts vor. Es geht um ein Foto auf den Internetseiten der Schule
  • ...4 more annotations...
  • Nach einer Prüfung der Sachlage hat die Stadt jetzt, wie gestern berichtet, vorsorglich alle Internetseiten der Schulen in städtischer Trägerschaft vom Netz genommen
  • Waldorf Frommer
  • Das Foto auf den Seiten der St.-Marien-Schule war bereits fünf Jahre alt.
  • wer für eventuelle Schadenersatzansprüche haften muss. Nach Angaben der Bezirksregierung sei dies die Stadt als Schulträger
1 - 20 of 72 Next › Last »
Showing 20 items per page