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Jöran Muuß-Merholz

Ressourcen für Pädagogen - YouTube-Hilfe - 1 views

  • Kann ich YouTube-Videos für pädagogische Zwecke im Unterricht verwenden? YouTube ist nicht der Eigentümer des auf der Website geposteten Contents und kann daher kein Recht zur Verwendung des Contents gewähren. Nur der tatsächliche Eigentümer kann dieses Recht gewähren.
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    "Kann ich YouTube-Videos für pädagogische Zwecke im Unterricht verwenden? YouTube ist nicht der Eigentümer des auf der Website geposteten Contents und kann daher kein Recht zur Verwendung des Contents gewähren. Nur der tatsächliche Eigentümer kann dieses Recht gewähren. Klicken Sie auf den Kanal eines Eigentümers, um mit ihm Kontakt aufzunehmen. Von dort können Sie ihm über unsere Funktion für private Nachrichten eine Anfrage senden."
Jöran Muuß-Merholz

Modelvertrag - Wikipedia - 1 views

  • Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Fotografen.
  • durch das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)) geschützt
  • kommerziell verbreiten möchte
  • ...2 more annotations...
  • Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
  • Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich einen Modelvertrag, wenn erkennbare Personen Hauptbestandteil eines Fotos sind.
web2write Idensen

OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen - 0 views

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    " Aktuelles Dossiers Wissen Material Termine Community Kontakt Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Sitemap RSS twitter.com/wb-web facebook.com/wb-web Login Suche Material Methoden OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen Linkliste OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen In dieser Linkliste sammeln wir ausschließlich Material, das als Open Eduational Resources (OER) im Netz zur Verfügung steht. Alle hier angegebenen Materialien können also ohne Bedenken genutzt werden, oftmals reicht eine Namensnennung. Die genaue Lizenz ist jeweils angegeben. Wenn Sie weitere Materialien zur Verfügung stellen möchten oder Links auf solche kennen, dann melden Sie sich bei uns! Material Audio Lingua http://www.audio-lingua.eu/ Ein Mitmachprojekt authentischer Tondateien (kurze Tondokumente, max. 120 Sekunden), die von Muttersprachlern aufgenommen wurden, nach Thema, Niveaustufen etc. sortiert. Ziel ist die Verbesserung des Hörverständnisses. Diese Tondateien sind für Unterrichtszwecke und private Nutzung lizenzfrei. MOOC Aussprachetraining für syrische Deutschlerner Dieser MOOC vom Anbieter mooin richtet sich speziell an geflüchtete Menschen aus Syrien und will besonders die Aussprache der deutschen Sprache erleichtern. In kurzen Videos und zusätzlichem Übungsmaterial wird die Aussprache von Lauten, die die arabische Sprache nicht kennt, erläutert und eingeübt. Die Lernangebote sind lizenziert unter einer CC BY 3.0 Deutsch Lizenz. Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. Speziell für ehrenamtliche und nicht einschlägig für „Deutsch als Zweitsprache" ausgebildete Lehrkräfte hat das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. das Qualifizierungsangebot „Sprachanker" entwickelt. Ehrenamtliche können kostenlos am Qualifizierungsangebot teilnehmen. Zusätzlich gibt es eine „Handreichung für die Gestaltung von Deutschkursen mit Flüchtlingen"
Jöran Muuß-Merholz

Open-Content-Lizenzen: Leitfaden für die Praxis | iRights.info - 1 views

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    "iRights-Redakteur Till Kreutzer hat für die deutsche UNESCO-Kommission einen Leitfaden zum Einsatz von Open-Content-Lizenzen erstellt. Er informiert umfangreich über die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern, die freie Lizenzen einsetzen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Creative-Commons-Lizenzen. Der Leitfaden kann als PDF heruntergeladen werden."
Jöran Muuß-Merholz

Offene Bildung | Suchen, Finden, Nutzen - 0 views

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    "Zur Zeit darf von den meisten Verlagen veröffentlichtes Bildungsmaterial nicht digitalisiert werden. Damit wird der Einzug digitaler Medien in die Bildung blockiert. Diese Webseite gibt einen Überblick über frei zu nutzende Bildungsmaterialien, d.h. Materialien, die kopiert und zum Teil auch verändert werden können, ohne das Recht des Urhebers zu verletzen."
Benjamin Wagener

Schule digital - YouTube - 0 views

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    Recht guter Beitrag vom elektrischen Reporter zu den Problemen beim Einsatz verschiedener Medien im Schulunterricht und Open Educational Resources.
Jöran Muuß-Merholz

110531_greenpeace_Bildungsmaterial_Download.pdf (application/pdf-Objekt) - 1 views

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    Copyright ist rechts am Rand vermerkt.
Jöran Muuß-Merholz

Öffentliches Geld muss zwingend eine freie Lizenz bedeuten. Ein Kommentar. - 1 views

  • Öffentliches Geld muss zwingend eine freie Lizenz bedeuten
  • Es geht vielmehr darum, wer welchen Zugang zu welchen Materialien und Ressourcen hat.
  • Wie kann der Zugang zu Informationen gesichert werden? Wer sollte in seiner Kreativität im Internet wie unterstützt werden (und nicht behindert)?
  • ...5 more annotations...
  • Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Euro aus öffentlichen Kassen, der in die Erstellung von Werken in Wissenschaft und Forschung, in die Produktion von Inhalten – etwa bei der staatlichen Filmförderung oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunks – zwangsläufig eine freie Lizenz zur Folge hat.
  • hierum sollte es nicht einmal eine Diskussion geben, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Bürger nicht zweimal für das Gleiche zahlen muss
  • Wenn aber öffentliches Geld zum Einsatz kommt, muss das direkte Folgen für den Einsatz von freien Lizenzen in allen gesellschaftlichen Bereichen haben
  • Der Endverbraucher muss endlich ein Recht auf Privatkopie bekommen
  • Recht auf Remix
Jöran Muuß-Merholz

schulbilder.org - Nutzungsbedingungen - 2 views

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    "Der Benutzer hat das Recht: Die Arbeit für personliche oder pedagogische Zwecke zu benutzen."
Jöran Muuß-Merholz

Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013 - 0 views

  • Ab dem 1. Januar  2013 sind digitale Vervielfältigungen aus Schulbüchern möglich. Pro Schuljahr und Schulklasse können aus einem Werk 10 %, maximal aber 20 Seiten vervielfältigt werden.
  • Zulässig ist das Einscannen von Werken
  • Vervielfältigungen im Umfang von 10 % eines Druckwerks
  • ...13 more annotations...
  • Obergrenze von 20 Seiten
  • Umfang bezieht sich auf ein Werk und eine Schulklasse im Zeitraum eines Schuljahres
  • Die eingescannten Materialien müssen für den individuellen Unterrichtsgebrauch gefertigt werden
  • Bei Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind sowie bei graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik (Noten) ist die Digitalisierung nur aus Printmedien erlaubt, die ab dem Jahr 2005 erschienen sind
  • Lehrkräfte können die digitalisierten Materialien für den eigenen Unterrichtsgebrauch digital nutzen, beispielsweise über interaktive Whiteboards (IWB) oder Beamer
  • Lehrkräfte können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, IWB, Tablet, Laptop). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver
  • Die eingescannten Materialien können ausgedruckt und an die Schüler verteilt werden.
  • Die zur Veranschaulichung des individuellen Unterrichts hergestellten digitalisierten Materialien dürfen daneben in digitaler Form (beispielsweise per USB-Stick oder auf CD) an ihre Schüler für den Unterrichtsgebrauch weitergegeben werden
  • Die Schüler können die digital übermittelten Materialien ausdrucken. Die Vervielfältigungsstücke dürfen von den Schülern anschließend jedoch nicht weiter verbreitet werden, weder in analoger noch digitaler Form
  • Aus praktischen und rechtlichen Gründen wurde jedoch der Bezugswert des "kleinen Teil eines Werkes" von 12 % auf 10 % eines Werkes, maximal jedoch auf 20 Seiten beschränkt
  • Dabei ist zu beachten, dass die Obergrenze (10 %, max. 20 Seiten) für analoge und digitale Vervielfältigungen gilt. Es können somit nicht im Umfang von 10 % analoge und 10 % digitale Vervielfältigungen aus einem Werk erstellt werden
  • Regelungen für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken oder Werkteilen für Zwecke des Unterrichts an den Schulen auf Lernplattformen mit passwortgeschütztem Zugang für Unterrichtsteilnehmer bleiben unverändert
  • auch künftig nicht erlaubt ist, Teile von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind (Schulbücher) beispielsweise in eine Lernplattform (Moodle) einzustellen
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    Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Jöran Muuß-Merholz

14.000 € für die Nichtnennung des Urhebers | Recht am Bild - 0 views

  • Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.
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    "Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht."
Jöran Muuß-Merholz

Leifaden zu Open-Content-Lizenzen - 1 views

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    In einem für die deutsche UNESCO-Kommission erstellten Leitfaden erklärt iRights.info-Autor Till Kreutzer die Grundlagen, rechtlichen Hintergründe und Vor- und Nachteile von Open-Content-Lizenzen. Urheber und Nutzer, die freie Lizenzen einsetzen wollen werden umfangreich über die Rechte und Pflichten informiert.
Jöran Muuß-Merholz

Deutschsprachige #OER - Versuch einer ersten Bilanz « Damian Duchamps' Blog - 2 views

  • Debatte um den Schultrojaner der  “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) 
  • sehr ähnlichen Vertrag gegeben, in welchem die Digitalisierung von Lehr- und Lernmaterialien von Schulbuchverlagen noch nicht mit der gleichen Ausdrücklichkeit generell untersagt worden war.
  • So wurde Thorsten Larbig, zumindest eine Zeit lang, zur Speerspitze der deutschsprachigen Bewegung um freie Bildungsinhalte (OER).
  • ...23 more annotations...
  • offenener Brief von Thorsten Larbig mit dem Titel Betreff: Betreff “#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage! 
  • Educamp in Bielefeld.
  • weitere Verbündete für die Idee gewonnen werden, so wie beispielsweise Wikimedia e. V,  rpi-virtuell und die  Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet  e. V. (zum.de).
  • Idee der freien Bildungsinhalte im deutschsprachigen Raum recht spät
  • Paul Stacey, der in seinem umfangreichen Beitrag 2011 The Year Of Open die Entwicklungen des Jahres vor allem mit Blick auf Nordamerika zusammenfasst,
  • die entscheidende Rolle der Creative Commons Lizenzen
  • die Zahl der Creative Commons lizenzierten Angebote an freien Bildungsinhalten von Individuen als auch Institutionen als Indikator für den Stand der Entwicklung nimmt, so steht diese im deutschsprachigen Raum noch fast bei Null.
  • Thematisiert wird bisher jedoch kaum die Möglichkeit, auch eigene Materialien Creative Commons (CC) lizenziert für andere zur Nutzung freizugeben
  • zwei Bildungsserver
  • Landesbildungsserver Baden-Württemberg und der Bildungsserver Sachsen-Anhalt
  • Fachportal ist selbstgesteuert entwickelnder Geschichtsunterricht schon den Schritt gegangen und hat sein Angebot CC lizenziert.
  • ZUM.de
  •  Mathematik-digital.
  • Da dort die Materialien “absolut zugänglich und für den Unterrichtsgebrauch vervielfältigbar” sind, schätzt man den Handlungsdruck als nicht so groß ein.
  • Leuchtendes Beispiel für ein Ministerium, welches Bildung direkt mit CC lizenzierten Materialien anspricht, ist das BMU mit dem Portal Umwelt im Unterricht.
  •  SEOS Projekt.
  • Wikimedia e.V., die ihre Inhalte wie die Wikipedia selbst von Anfang an offen lizenziert haben und sich über Wikibooks und Wikiversity aktiv in die Bereitstellung CC lizenzierter Bildungsinhalte einbringen wollen.
  •  Bildungsbündnis Open Content,
  • Stuttgarter Erklärung 
  • Schon 2007 beschäftigte man sich in Deutschland mit dem Thema wie das Interview “Prof. Dr. Bernd Lutterbeck und Robert A. Gehring im Chat-Interview: Open Educational Resources“
  • Feste Strukturen wird es auch brauchen, wenn freie Bildungsinhalte inhaltlich, qualitativ und strukturell vorangetrieben werden sollen. Gemeinsame Standards müssen diesbezüglich verabredet werden und brauchen Unterzeichner, sollen sie in die Breite getragen werden.
  • verbindlicherer Strukturen bedürfen,
  • Wie ein OER Projekt in Deutschland für den Grundschul- und Sekundarbereich angegangen werden könnte, ist skizziert im Abschnitt “Projekt: Open Educational Resources an Schule” des Kapitels “Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen” im e-Book Freiheit vor Ort.
  •  
    Blogpost von Damian Duchamps zum Thema. Absatz über Entstehung der Debatte/Bewegung.
Felix Schaumburg

Schule, Lehrer und Urheberrechtsverstöße « Damian Duchamps' Blog - 0 views

  • Lehrer stehen immer mit einem Bein im Gefängnis, sagt man so schön.
  • Grundsätzlich, so riet der Justiziar des Landes Nordrhein-Westfalen, solle man sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen und unterlassen, was zweifelhaft erscheint. Wer digitale Materialien, die ihren Ursprung in einem Lehrbuch haben, in einem Lernmanagementsystem einstellen und den Schülern verfügbar machen möchte, riskiert einen Verstoß gegen geltendes Recht.
  • Der Rat des Justiziars ist vermutlich der beste. Wer sicher gehen möchte, fertigt keine digitalen Kopien an und stellt diese, falls er sie doch anfertigt, auf gar keinen Fall in einem Lernmanagementsystem zur Verfügung.
Jöran Muuß-Merholz

Sinn und Unsinn von Creative Commons (Urheberrecht #01) - 1 views

  •  
    Nach einer kurzen Einführung in Creative Commons diskutieren die Teilnehmer über den Sinn und Unsinn neuer und alter Urheberrechtsmodelle.
Jöran Muuß-Merholz

Soziale Netzwerke: Kinderfotos auf Facebook können böse Folgen haben - Nachri... - 0 views

  • Was haben Kinderfotos im Netz zu suchen?
  • Ist das Elternstolz, Gedankenlosigkeit oder unverantwortliche Zurschaustellung?
  • Sechs Schüler aus Braunlage im Harz durften nicht an einer Unterrichtsstunde mit einem Geschichtenerzähler teilnehmen, weil ihre Eltern nicht wollten, dass Fotos ihrer Kinder bei Facebook veröffentlicht werden.
  • ...21 more annotations...
  • "Keine Kinderfotos im Social Web".
  • Schließlich sei es "ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes"
  • Nicht nur Erwachsene, "auch ein Dreijähriger hat natürlich das Recht am eigenen Bild. Bis er volljährig ist, nehmen das aber die Eltern für ihn wahr", sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag aus Düsseldorf.
  • drastische Nacktbilder oder Unfallfotos von Kindern zu sehen. Das geht natürlich gar nicht. Wenn jemand das meldet, reagieren Facebook, Google+ oder Youtube aber meistens sofort und löschen die Einträge sehr schnell
  • Planen Schulen, zum Beispiel Klassenfotos auf der schuleigenen Website zu zeigen, müssen sie die Zustimmung der volljährigen Schüler oder bei Minderjährigen die der Eltern schriftlich einholen. Und rein rechtlich gesehen müssen beide Elternteile zustimmen
  • "Der bewusste, langfristige und pragmatische Umgang ist besser"
  • Pädophile sammeln Fotos aus illegalen, aber eben auch aus legalen Quellen im Internet
  • Bekannt sind Fälle, in denen sie sich hinter dem Profilbild eines Kuschelbären verstecken
  • Die Polizei rät, sofort ein Foto oder einen Screenshot von der Website mit dem Verlauf der Kommunikation zwischen Kind und Fremden zu machen und ihnen zuzuschicken.
  • So können zum Beispiel Suchmaschinen wie Google die Profile Minderjähriger nicht erfassen und anzeigen, und auch wenn Kinder in den Privatspähre-Einstellungen ihre Postings allen zugänglich machen, bleiben sie nur Freunden oder Mitschülern zugänglich. Allerdings auch den Freunden von Freunden. Da können schnell Tausende Personen zusammenkommen, und wer sich da alles tummelt, können Eltern gar nicht einschätzen.
  • Daher sollten die Eltern selbst die Einstellungen vornehmen und alle Einträge nur für Freunde sichtbar machen.
  • niemals persönliche Daten wie Wohnadresse, Messaging-Name, Telefonnummern oder private E-Mail-Adressen preiszugeben
  • Auch auf die Angabe der Schule sollte verzichtet werden
  • "Kinder sollten so anonym wie möglich"
  • "Schreibe nur ins Social Web, was Du auch laut im Bus sagen würdest"
  • "Schreibe nie ins Social Web, wenn Du Alkohol im Blut hast."
  • Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder jedoch nur solche Teilnehmer als Freunde akzeptieren, die sie aus der realen Welt kennen
  • Zum einen wird davon abgeraten, den Rechner im Kinderzimmer aufzustellen
  • Eltern können sich eine Identität zulegen, aus der nicht sofort hervorgeht, dass sie ein Elternteil sind. So weiß das Kind, dass die Eltern da sind, aber seine Freunde müssen es nicht unbedingt erfahren", sagt Merritt
  • Es lässt sich auch eine Software wie Nortons "Online Family" einsetzen. Über das Programm können Eltern Chats mitverfolgen, sich Suchanfragen durch ihre Kinder anzeigen lassen und sehen, bei welchen sozialen Netzwerken die Kinder angemeldet sind und wie sie sich dort präsentieren. Zum Beispiel, ob sie sich mit ihrem tatsächlichen Alter angemeldet haben.
  • Auch sollten Eltern unbedingt das Passwort der Kinder kennen und darauf drängen, dass ihre Schützlinge es auf keinen Fall weitergeben – auch nicht an Freunde. "Es gibt einen Trend unter Jugendlichen, Passwörter als Freundschaftsbeweis auszutauschen. Das ist keine gute Idee", warnt Merritt.
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    22.06.12 Soziale Netzwerke Kinderfotos auf Facebook können böse Folgen haben Weil ihre Eltern keine Facebook-Fotos zulassen wollten, sind sechs Grundschüler aus dem Unterricht verbannt worden. Nun ist eine heftige Debatte entbrannt: Was haben Kinderfotos im Netz zu suchen?
Jöran Muuß-Merholz

Prof. Dr. Bernd Lutterbeck und Robert A. Gehring im Chat-Interview: Open Educational Re... - 0 views

  • "OER refers to the open provision of educational resources, enabled by information and communication technologies, for consultation, use and adaptation by a community of users for non-commercial purposes“ [Übersetzung: Der Begriff "Open-Educational-Resources " bezieht sich auf die Bereitstellung von bildendem Material. Dieses wird von Informations- und Kommunikationstechnologien bereitgestellt: zur Ansicht, zum Gebrauch und zur Übernahme durch eine Nutzergemeinschaft für nicht-kommerzielle Zwecke."]
  • Das, was wir als OER ansehen ist aber in den letzten Jahren in Folge der Open-Source-Bewegung entstanden.
  • marius: Wie stark schätzen Sie die OER-Bewegung in Deutschland ein?   Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Sehr schwach, das hat auch eine aktuelle Studie des Instituts für Medien- und Kompetenzforschung vom Januar 2007 gezeigt. Ganze Fachrichtungen beteiligen sich daran nicht, zum Beispiel die überwiegende Anzahl der Juristen. AnnaLeaD: Warum - schätzen Sie - ist die OER-Bewegung in Deutschland schwach ausgeprägt?   Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Erstens: Offenheit ist keine typisch deutsche Tugend. Zweitens: Viele Wissenschaftler lehnen das Modell ab, weil sie ihre Reputation angeblich nur durch Veröffentlichungen in kostenpflichtigen Journalen erzielen können. Und drittens denken wir, dass es sich auch um ein Generationenproblem handelt. Jüngere Wissenschaftler sind wesentlich offener gegenüber OER.
  • ...10 more annotations...
  • marius: Welcher organisatorische Rahmen könnte die OER-Bewegung stützen? Der Staat? Die Hochschulen? Gibt es schon Initiativen in Deutschland oder Europa?   Bernd Lutterbeck: Der passende Rahmen gegenwärtig ist relativ klein, das heißt, man muss bei einzelnen Lehrstühlen und eventuell Fachgebieten anfangen. Nennenswerte Initiativen, die brauchbare Resultate gebracht haben, gibt es wohl noch nicht.
  • MDeimann: Gemeint sind potentielle Nutzer von OER. Wie schafft man es, sie zu überzeugen?   Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Nach unserer Erfahrung gibt es da kein Überzeugungsproblem. Unsere Studenten - aus der Informatik - nehmen alle solche Angebote sehr gerne an. Sie arbeiten sogar daran, aktiv OER-Angebote zu entwickeln.
  • lerry: Welche Unis sind eigentlich besonders offen für OER? Die Neuen? Die Traditionellen? Die Reichen? Die Armen?   Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Die Frage kann man in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informatik der TU Berlin  ist in dieser Frage sehr offen. Wer will, kann OER anbieten.
  • Carmen: Wie schätzen Sie die Plattform Wikiversity ein? Kann sich hier eine Anlaufstelle für eine OER-Sammlung entwickeln?   Bernd Lutterbeck: Was ich bisher erlebt habe, überzeugt mich noch nicht.
  • Robert Gehring: Es gibt verschiedene OER-Netzwerke, aber keine spezialisierte Suchmaschine.
  • marius: In den USA wurden die großen OER-Datenbanken an den Hochschulen mit Hilfe von Stiftungen realisiert und von diesen eben finanziert. Wie wichtig betrachten sie solche privaten Finanzierungsquellen für die Zukunft der OER in Deutschland?   Bernd Lutterbeck: In Deutschland gibt es da noch keine Tradition
  • Melanie: Dann müsste man andersherum alle Lernmaterialien zwingend als OER bereitstellen. Alle Hochschul-Dozenten sind doch steuerfinanziert.   Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Ja, und das wird an manchen US-Unis auch schon praktiziert. Dort enthalten die Arbeitsverträge der Lehrkräfte entsprechende Pflichten und Rechte.
  • Leon_P: Gibt es Erfahrungen aus der Verlagslandschaft (außer OpenPress) was die Annahme zur Publikation von Materialien anbelangt, die zuvor als OER veröffentlicht wurden? Sprich: Heißt die Alternative OER oder in Print-Medien publizieren, oder ist beides gleichzeitig möglich?
  • Lena F.: Bieten Verlage nicht auch eine gewisse Qualitätssicherung (Lektorat, Vertrieb, Vorselektion der Themen und so weiter)? Robert Gehring und Bernd Lutterbeck: Die Antwort muss lauten: „Leider nein!". Nach unserer Erfahrung führen die Verlage keine Qualitätssicherung mehr durch, das obliegt den Autor/inn/en und/oder Herausgeber/inn/en.
  • Was bringen mir frei zugängliche Ressourcen, wenn Qualität und Aktualität der Quellen nicht einschätzbar sind? Bernd Lutterbeck: Die Frage der Qualitätssicherung ist noch nicht endgültig beantwortet.
  •  
    Experteninterview von ?? zu OER mit Infos zu fast allen Bereichen, die wir bearbeiten.
Jöran Muuß-Merholz

Offen-Definition - Open Definition - Defining Open in Open Data, Open Content and Open ... - 0 views

  • Wissen ist offen, wenn jedeR darauf frei zugreifen, es nutzen, verändern und teilen kann – eingeschränkt höchstens durch Maßnahmen, die Ursprung und Offenheit des Wissens bewahren.
  • Jegliche weitere Informationen, die zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen benötigt werden (etwa die Namen der Mitwirkenden, welche für die Einhaltung von Namensnennungs-Anforderungen benötigt werden), müssen das Werk ebenfalls begleiten.
  • Das Werk muss in einer zweckdienlichen und modifizierbaren Form zur Verfügung gestellt werden, sodass keine unnötigen technischen Hindernisse bei der Ausübung genehmigter Rechte entstehen.
  • ...17 more annotations...
  • zumindest in einem Format, das mit zumindest einer freien/libre/open-source Software-Anwendung bearbeitet werden kann
  • Verwendung
  • Weiterverbreitung
  • einschließlich Verkauf
  • Veränderung
  • Teilung
  • Zusammenstellung
  • Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe diskriminieren.
  • Übertragung
  • Die Lizenz darf niemanden darin beschränken, das Werk für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
  • aufzwingen
  • Zuschreibung
  • Zuschreibung der Mitwirkenden, RechteinhaberInnen, SponsorInnen und UrheberInnen
  • einen anderen Namen oder Versionsnummer als das ursprüngliche Werk tragen, oder auf andere Weise hervorheben, welche Änderungen vorgenommen wurden
  • Teilen unter gleichen Bedingungen Die
  • Die Lizenz kann die Speicherung von Urheberschutzvermerken und Kennzeichnung der Lizenz verlangen
  • Die Lizenz kann fordern, dass veränderte Werke in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die weitere Veränderungen bevorzugt.
  •  
    Die Open Definition in der Version 2.0 liegt auf Deutsch vor. Sie kann als Gold-Standard auch für #OER gelten.
Jöran Muuß-Merholz

Commons:Photographien erkennbarer Personen - Wikimedia Commons - 1 views

  • Auf Grund der Erwartung auf Privatsphäre sollte vor dem Hochladen eines Photos einer identifizierbaren Person, das an einem privaten Ort aufgenommen wurde, das Einverständnis des Abgebildeten eingeholt werden, unabhängig davon, ob die Person genannt wird oder nicht.
  • moralische Verpflichtung, keine Photographien hochzuladen, die eine vernünftige Erwartung der Privatsphäre des Abgebildeten verletzen
  • Zum Beispiel könnte ein Modell zugestimmt haben, ein Bild für ein persönliches Portfolio machen zu lassen, aber nicht zur Veröffentlichung im Internet. Der Photograph und der Hochlader müssen sicher sein, dass, wenn nötig, das gegeben Einverständnis das Hochladen auf Commons miteinschließt.
  • ...5 more annotations...
  • Einverständnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten
  • Für ein Selbstporträt, wo der auf dem Photo Abgebildete auch der Photograph und/oder der Hochlader ist, wird ein Einverständnis angenommen
  • Normalerweise reicht es, dass der Hochladende versichert, dass ein Einverständnis gegeben wurde. Die {{Einverständnis}}-Vorlage kann zu diesem Zweck verwendet werden, muss aber nicht.
  • Ein Beispiel für eine freiere Einverständniserklärung, die mehr erlaubt, als sie für Commons benötigt wird, wäre ein Modelvertrag, in dem der Abgebildete sein Recht am eigenen Bild abgibt.
  • Diffa
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