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Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
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  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
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    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views

  • Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
  • Die Nutzenden müssen vermerken, wessen Werke sie verwendet und wie sie diese bearbeitet haben.
  • Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
  • ...12 more annotations...
  • Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
  • Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
  • enn noch mehrere Bearbeitungsstufen folgen
  • Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
  • alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten
  • Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
  • können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
  • Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
  • Nicht jede Veröffentlichung der Bearbeitung eines Werkes erfordert die Benennung des Lizenzgebers.
  • Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
  • Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.
  • Insbesondere wäre unzulässig, den Text insgesamt unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.
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